Online-News – März 2015

 

 

 

(N) Strafen bei Unterentlohnung stark angehoben: Welches Strafausmaß gilt seit Jahresbeginn?

 

In welchem Fall liegt eine Unterentlohnung vor?

Eine Unterentlohnung liegt seit Jahresbeginn vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt (inkl. aller nicht beitragsfreien Entgeltsbestandteile, wie z.B. Sonderzahlungen) bezahlt. In der Vergangenheit war nur die Unterschreitung des im Kollektivvertrag (oder nach Gesetz bzw. Verordnung) festgelegten Grundlohns strafbar. Neu ist nun auch, dass der zuständige Krankenversicherungsträger verpflichtet ist, den Dienstnehmer über den Strafbescheid bezüglich der Unterentlohnung zu berichten.

 

Erhöhte Strafen für Unterentlohnung

Sind von der Unterentlohnung höchstens drei Arbeitnehmer betroffen, beträgt die Geldstrafe für jeden Arbeitnehmer € 1.000,00 bis € 10.000,00. Wurden mehr als drei Arbeitnehmer unter den Bestimmungen bezahlt, liegt das Strafausmaß zwischen € 2.000,00 und € 20.000,00 je Arbeitnehmer.

 

Im Wiederholungsfall liegt das Strafausmaß wie folgt:

  • Bis zu drei Arbeitnehmer: von € 2.000,00 bis € 20.000,00
  • Mehr als drei Arbeitnehmer: von € 4.000,00 bis € 50.000,00

 

Strafe kann entfallen

In bestimmten Fällen kann allerdings von einer Bestrafung abgesehen werden.

 

Im Gesetz wird klargestellt, dass keine Strafe zu entrichten ist, wenn der Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlich geleisteten Entgelt und dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer zusteht, nachweislich nachzahlt. Dies muss vor einer Kontrolle durch die Behörde passieren.

 

Von einer Bestrafung kann auch abgesehen werden, wenn innerhalb einer gewissen Frist der Betrag nachgezahlt wird und

 

  • die Unterschreitung gering war oder
  • nur leichte Fahrlässigkeit von Seiten des Arbeitgebers vorlag.

 

Verjährungsfrist

Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt drei Jahre. Bei Unterentlohnung, die durchgehend mehrere Lohnzahlungszeiträume umfasst, beginnt die Frist ab der Fälligkeit des Entgelts für den letzten Lohnzahlungszeitraum der Unterentlohnung. In diesen Fällen beträgt die Strafbarkeitsverjährung fünf Jahre. Bisher hat die Verjährungsfrist ein Jahr betragen.

Stand: 04. Februar 2015

 

 

 

(N) Hätte der Unternehmer vom Umsatzsteuerbetrug wissen müssen?

 

Entfall des Vorsteuerabzugs

Unternehmer dürfen sich Vorsteuerbeträge für Rechnungen abziehen, die von anderen Unternehmern nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt wurden.

 

Dieses Recht auf einen Vorsteuerabzug verliert der Unternehmer, wenn er „wusste oder wissen musste“, dass der Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehung oder anderen Finanzvergehen steht. Das gilt selbst dann, wenn nicht der direkte Lieferant den Betrug begangen hat, sondern der Betrug einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft.

 

Im Zuge der Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien 2014 wurde zur Klarstellung, dass der Vorsteuerabzug in solchen Fällen entfällt, eine neue Randziffer in den Richtlinien hinzugefügt.

 

„Wusste oder wissen musste“

Nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) muss die Steuerbehörde die objektiven Umstände nachweisen, die belegen, dass der Steuerpflichtige vom Umsatzsteuerbetrug wusste bzw. wissen hätte müssen. Die Abgabenbehörde hat in freier Beweiswürdigung im Rahmen der Gesamtbetrachtung alle maßgeblichen Umstände zu beurteilen.

 

Einer juristischen Person wird in diesem Fall das Wissen des Geschäftsführers bzw. Vertreters und ihrer Mitarbeiter zugerechnet.

 

Nicht entscheidend: Freispruch der Vorlieferanten im Strafverfahren

Im konkreten Fall hatte die A-GmbH (ein Großhandelsunternehmen, das Computer und -teile vertreibt) Beschwerde beim VwGH (Verwaltungsgerichtshof) erhoben, weil die Behörde die Auffassung vertrat, dass der Vorsteuerabzug der A-GmbH zu kürzen sei. Die in Rechnung gestellten Computerteile waren in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug eingebunden. Sie ging davon aus, dass die Geschäftsführerin das hätte wissen müssen.

 

Die Geschäftsführerin des Unternehmens, das die Computerteile an die A-GmbH geliefert hatte, wurde in einem Strafverfahren rechtskräftig vom Vorwurf der Abgabenhinterziehung freigesprochen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof sah dieses Straferkenntnis nicht relevant für den konkreten Fall, weil zur Beurteilung der Fragestellung, ob ein Geschäftsführer von der Hinterziehung hätte wissen müssen, kein finanzstrafrechtlich relevantes, vorsätzliches Handeln seitens der Vorlieferanten Voraussetzung ist. Es besteht auch keine Bindung der Abgabenbehörden an die Beweiswürdigung und Sachverhaltsfeststellung in einem gegenüber einem Dritten ergangenen Straferkenntnis.

Stand: 04. Februar 2015

 

 

 

(S) Neuerungen bei der SVA

 

Ab 1.1.2016 Erhöhung vorläufige Beitragsgrundlage

Die endgültige Beitragsgrundlage wird erst bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheids ermittelt.

 

Beispiel: Das heißt für das Jahr 2015 ist der Einkommensteuerbescheid 2015 maßgeblich, der erst im nächsten Jahr ausgestellt wird.

 

Für die vorläufige Bemessung der Beiträge wird der Einkommensteuerbescheid des drittvorangegangenen Kalenderjahres herangezogen.

 

Beispiel: Die vorläufige Beitragsgrundlage vom Jahr 2015 wird auf Grundlage des Einkommensteuer-bescheids des Jahres 2012 ermittelt.

 

Wenn sich die Einkünfte im aktuellen Jahr verringert haben, kann eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragt werden. Ab dem 1.1.2016 kann die Beitragsgrundlage auf Antrag auch erhöht werden. Dazu muss allerdings glaubhaft gemacht werden, dass die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr wesentlich von den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres abweichen. Der Antrag kann bis zum Ablauf des jeweiligen Jahres gestellt werden.

 

Überbrückungshilfe bis 31.12.2017 verlängert

Selbständig Erwerbstätige haben einen Anspruch auf Überbrückungshilfe, wenn sie in der Pensionsversicherung nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Überbrückungshilfe steht zu, wenn ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist, wie z.B. eine lang andauernde Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und mindestens drei Monate dauert. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das monatliche Nettoeinkommen nicht über € 1.146,00 liegt. Diese Grenze erhöht sich für den Partner um € 492,00 und für jedes unversorgte Kind um € 244,00.

 

Ursprünglich war geplant, dass die Überbrückungshilfe Ende 2014 ausläuft. Mit dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz (SVAG) 2015 wurde sie bis 31.12.2017 verlängert.

Stand: 04. Februar 2015

 

 

 

(N) Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt Kosten des Zwangsausgleichs: Ist das eine Betriebsausgabe?

 

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer übernahm die persönliche Haftung für die Zahlung der Zwangsausgleichsrate, um den Zwangsausgleich seiner GmbH zu ermöglichen. Er wollte die Zahlung als Betriebsausgabe (bzw. Werbungskosten) geltend machen. Dies wurde von der Behörde nicht anerkannt. Daher wurde eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht (BFG) eingebracht.

 

Entscheidung BFG

Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat angegeben, dass die Zahlung zur Abwehr eines Strafverfahrens oder einer Haftung geleistet wurde. Aufgrund der geleisteten Schadenersatzzahlung wäre die mögliche Verurteilung verhindert worden. Bei einer Verurteilung hätte er die Geschäftsführertätigkeit nicht mehr ausüben können.

 

Dazu meinte der BFG, dass eine GmbH grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Nur in bestimmten Fällen kommt eine direkte Haftung des Gesellschafters in Betracht. In diesem Fall ist eine derartige Haftung nicht gegeben. Es wurden auch keine Nachweise für ein strafbares Handeln erbracht.

 

Beim BFG erschien es auch unglaubwürdig, dass die Gläubiger wegen der Zahlung von einer Strafanzeige bzw. der Geltendmachung der Haftung abgesehen hätten, wenn die Voraussetzungen eines strafbaren Verhaltens vorgelegen wären.

 

Die Zahlung ist als Einlage des Gesellschafters in die GmbH zu beurteilen. Nach Meinung des Bundesfinanzgerichts macht es jedoch keinen Unterschied, ob der Gesellschafter die Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das später durch Verluste der Gesellschaft verloren geht, oder ob er später Einlagen tätigt bzw. als Bürge Schulden der Gesellschaft bezahlt. Die Übernahme der Schulden dient wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der GmbH und nur indirekt der Erhaltung der Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers.

 

Für das Bundesfinanzgericht ist die Übernahme der Schulden deshalb nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Stand: 04. Februar 2015

 

 

 

(S) Lohnsteuerrichtlinien: 2. Wartungserlass 2014

 

Sachbezug Kfz-Abstellplatz

Bisher waren in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) alle Städte aufgezählt, in denen ein Sachbezug für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz anzusetzen war. Nun ist immer ein Sachbezug anzusetzen, wenn das Kfz auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt wird, die gebührenpflichtig sind, und der Parkplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

 

Sachbezug Kfz

Darf ein arbeitgebereigenes Fahrzeug privat genutzt werden, dann ist dem Arbeitnehmer ein Sachbezug in Höhe von 1,5 % (halber Sachbezug: 0,75 %) der tatsächlichen Anschaffungskosten zuzurechnen. In den Lohnsteuerrichtlinien wird nun hinzugefügt, dass selbständig bewertbare Sonderausstattungen (wie z.B. ein nicht integriertes Navigationssystem) nicht zu den Anschaffungskosten eines Kfz gerechnet werden. Alle anderen Sonderausstattungen sind zu den Anschaffungskosten zu zählen (z.B. ein eingebautes Navigationsgerät).

 

Der Höchstbetrag beim Sachbezug für Kfz beträgt seit 1.3.2014 monatlich: € 720,00, der halbe € 360,00/Monat.

 

Die betriebliche Angemessenheitsprüfung für Pkws ist für den Bereich der Sachbezugsbewertung beim Arbeitnehmer unbeachtlich. Laufende und einmalige Kostenbeiträge des Arbeitnehmers sind daher vor Wahrnehmung des Höchstbetrags zu berücksichtigen.

 

Pendlerrechner: Arbeitgeber-Haftung

Fahrplanänderungen und Änderungen beim Pendlerrechner sind dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zu melden. Hat der Arbeitnehmer oder das Finanzamt den Arbeitgeber über Änderungen informiert und wird das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro weiterhin im alten Ausmaß berücksichtigt, haftet der Arbeitgeber.

 

Pensionsabfindungen

Zahlungen für Pensionsabfindungen sind nur noch dann mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, wenn der Barwert im Jahr 2015 den Betrag von € 11.700,00 nicht übersteigt. Im Jahr 2014 betrug dieser Wert € 11.400,00.

Stand: 04. Februar 2015

 

 

 

(N) Vertreterpauschale

 

Werbungskosten

Für bestimmte Werbungskosten steht jedem Arbeitnehmer ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 jährlich zu. Dieses Pauschale wird – unabhängig davon, ob Werbungskosten geltend gemacht werden oder nicht – von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Unter das Pauschale fallende Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als € 132,00 jährlich betragen.

 

Berufsgruppenpauschale

Bestimmte Berufsgruppen können (statt dem allgemeinen) höhere Werbungskostenpauschalen unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Ein eigenes Pauschale gibt es z.B. für Vertreter. Sie dürfen 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens € 2.190,00 jährlich geltend machen.

 

Vertreterpauschale nur, wenn auch Geschäfte abgeschlossen werden

Um das Vertreterpauschale geltend machen zu können, muss der Arbeitnehmer ausschließlich eine Vertretertätigkeit ausüben. Dazu gehört neben der Außendiensttätigkeit auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Die Hälfte der Gesamtarbeitszeit muss allerdings im Außendienst verbracht werden.

 

Nach der letzten Wartung der Lohnsteuerrichtlinien fallen unter diese Bestimmung nur Arbeitnehmer, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung sowie des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Andere Außendienstmitarbeiter, deren vorrangiges Ziel nicht Geschäftsabschlüsse sind, zählen nicht zur Gruppe der Vertreter, die das Pauschale in Anspruch nehmen dürfen. Als Beispiel dafür werden unter anderem Pharmareferenten und -vertreter im Sinne des Arzneimittelgesetzes angeführt.

Stand: 04. Februar 2015

 

 

 

(S) Kleine Geschenke erhalten die Kundenbeziehung

 

Werbeartikel im eigenen Design spielen eine tragende Rolle im Marketing. Wer sich einfallsreiche Werbebotschafter zunutze macht, stärkt seine Marke und sorgt dafür, dass sein Unternehmen bei der Zielgruppe immer präsent ist und die Beziehung zu den Kunden auf spielerische Weise gestärkt wird.

 

Wer seine Kunden überraschen bzw. die eigene Marke mit Vertrauen aufladen möchte, muss immer ein offenes Ohr haben und persönliche Informationen speichern. So können Sie vielleicht schon bei nächster Gelegenheit Ihre Glückwunschkarte im Unternehmensdesgin an Ihre Kunden senden und ihnen beispielsweise zum Geburtstag, Familienzuwachs oder zur beruflichen Veränderung gratulieren.

 

Werbeartikel mit Witz und Charme sind oft kostengünstig und im Handumdrehen produziert. Wichtig bei der Auswahl von Give-aways ist es, auf Überraschung, Langlebigkeit, praktischen Nutzen und Ästhetik zu achten. Ein Dauerbrenner sind z.B. kleine Dosen mit Pfefferminzbonbons. Der Kunde hat die Dose meist so lange in der Tasche, bis der Vorrat an Bonbons zur Neige geht. Zusätzlich wird Ihre Dose meist noch an weitere Hände weitergereicht. Wer sich noch eine hübsche Verpackung mit Logo und Internetadresse bzw. einprägsamem Slogan dafür überlegt, hat seine Kunden auf erfrischende Weise für seine Marke gewonnen.

Stand: 04. Februar 2015