Online-News – Juni
2016
(N) Wie hoch ist der Grundanteil?
Bei der
Vermietung eines Gebäudes kann die Abschreibung als Aufwand, der den
Einnahmenüberschuss reduziert, geltend gemacht werden. Diese Abschreibung darf
allerdings nur vom Gebäudewert einer Immobilie berechnet werden. Daher muss für
die Berechnung der Abschreibung der Wert der gesamten Immobilie in den Gebäude-
und den Grundstückswert aufgeteilt werden.
Am
3.5.2016 wurde die neue Verordnung zur Festlegung des Grundanteils der
Anschaffungskosten bei vermieteten Gebäuden veröffentlicht. Sie ist erstmalig
für die Veranlagung für das Jahr 2016 anzuwenden.
Gemeinden
mit weniger als 100.000 Einwohnern
In
diesen Gemeinden sind als Grundanteil 20 % des Werts auszuscheiden, wenn der
durchschnittliche m²-Preis für das Bauland und für voll aufgeschlossene
unbebaute Grundstücke (baureifes Land) weniger als € 400,00 beträgt.
Gemeinden
mit mindestens 100.000 Einwohnern
In
Gemeinden, in denen mindestens 100.000 Einwohner leben, und in Gemeinden, in
denen der durchschnittliche m²-Preis für Bauland und baureifes Land bei
mindestens € 400,00 liegt, beträgt der Anteil von Grund und Boden
Wann
muss die neue pauschale Aufteilung nicht angewendet werden?
Die
neue pauschale Aufteilung muss jedoch nicht angewendet werden, wenn der
Grundanteil nachgewiesen wird, beispielsweise durch ein Gutachten eines
Sachverständigen. Das Gutachten unterliegt allerdings der freien
Beweiswürdigung der Behörde.
Sie ist
auch nicht anzuwenden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig
erheblich (das heißt der tatsächliche Grundanteil um mindestens 50 %) davon
abweichen.
Stand: 07. April 2016
(N) Welche Sonderausgaben werden
automatisch abgezogen?
Bestimmte
Zahlungen, die ab dem 1.1.2017 getätigt werden, werden zukünftig automatisch in
Ihrer Steuererklärung erfasst (erstmalig in der Steuererklärung für 2017).
Damit das möglich ist, muss der Empfänger der Zahlung die Höhe des Betrags und
weitere Daten bis Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung melden.
Erstmals müssen daher Zahlungsempfänger (wie z. B. Organisationen, die Spenden
erhalten) Zahlungen aus dem Jahr 2017 bis Ende Februar 2018 dem Finanzamt
übermitteln.
Welche
Zahlungen werden automatisch erfasst?
Die
Zahlung muss z. B. für eine der folgenden Sonderausgaben getätigt worden sein:
Alle
empfangenden Organisationen müssen eine feste örtliche Einrichtung im Inland
haben. Zahlungen an bestimmte vergleichbare ausländische Organisationen, die
derzeit abzugsfähig sind, bleiben das auch weiterhin, aber sie werden nicht
automatisch erfasst.
Hinweis: Es gibt auch Sonderausgaben, die nicht
automatisch abgezogen werden.
Was
müssen Zahler und Zahlungsempfänger beachten?
Zahler: Bei der Zahlung müssen
Vor-/Zuname und das Geburtsdatum angegeben werden.
Achtung: Wenn diese Daten nicht bekannt gegeben
werden, kann die Zahlung grundsätzlich nicht als Sonderausgabe berücksichtigt
werden (z. B. wenn die Spende eine Betriebsausgabe sein soll). Es soll auch
nicht möglich sein, den Betrag selber einzugeben.
Zahlungsempfänger: Der
Empfänger ermittelt auf Basis des Namens und des Geburtsdatums das
bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA). Mit diesem Kennzeichen muss der Zahlungsempfänger
der Finanzverwaltung den Gesamtbetrag der geleisteten Beiträge im betreffenden
Kalenderjahr bis Ende Februar des Folgejahres übermitteln.
Wie
können Sie überprüfen, welche Beiträge an die Finanzverwaltung übermittelt
werden?
In FinanzOnline kann der Zahler die übermittelten Zahlungen
überprüfen. Wenn eine Organisation von Ihnen eine Zahlung erhalten hat, aber
keine oder falsche Beträge an die Finanzverwaltung übermittelt hat, müssen Sie
diese Organisation kontaktieren, damit sie den Fehler behebt.
Wenn
die betreffende Organisation trotzdem keine Korrektur vornimmt, kann die
Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Achtung: Zahlungsempfänger muss keine
Spendenbestätigung mehr ausstellen.
Stand: 09. Mai 2016
(S) Bildungskarenz
Voraussetzungen
Während
der Bildungskarenz werden Arbeitnehmer von ihrer Tätigkeit freigestellt, um
sich weiterzubilden. Die Weiterbildung kann im In- und Ausland absolviert
werden. Es muss sich jedoch um Kurse mit beruflichem Bezug handeln (d. h. keine
Kurse, die nur dem Hobby des Arbeitnehmers dienen).
Das
Arbeitsverhältnis bleibt währenddessen bestehen. Daher muss die Bildungskarenz
mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat keinen
Rechtsanspruch darauf. Eine Bildungskarenz kann auch nur in Anspruch genommen
werden, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor bereits mindestens sechs Monate
gedauert hat (für Saisonbetriebe gelten Ausnahmeregelungen).
Dauer
der Bildungskarenz
Die
Karenz kann auf einzelne Teile aufgeteilt werden, die innerhalb von vier Jahren
absolviert werden müssen. Der vereinbarte Zeitraum muss mindestens zwei Monate
dauern und die Gesamtdauer bzw. der einzelne Teil darf ein Jahr nicht
übersteigen.
Arbeitsrechtliche
Ansprüche
Wenn
nicht anders vereinbart, bleiben alle Rechtsansprüche, die von der Dauer des
Dienstverhältnisses abhängen, unberücksichtigt (außer es wurde anders
vereinbart). Anspruch auf Sonderzahlungen hat der Arbeitnehmer nur für den Teil
des Jahres, in dem er nicht in Bildungskarenz war (Vereinbarung zum Vorteil des
Dienstnehmers ist möglich).
Bildungsteilzeit
Neben
der Bildungskarenz besteht auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit. In
diesem Fall ruht das Dienstverhältnis nicht zur Gänze. Es wird nur die
wöchentliche Normalarbeitszeit herabgesetzt. Auch die Bildungsteilzeit muss mit
dem Arbeitgeber vereinbart werden. Beginn, Dauer und Art der
Teilzeitbeschäftigung müssen schriftlich festgehalten werden.
Beratung
Dieser
Artikel ist nur ein Überblick. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten,
informieren wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch.
Stand: 09. Mai 2016
(N) Was ist beim Pkw-Sachbezug zu
beachten?
Besteht
für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für
Privatfahrten (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu
benützen, dann sind ab einem CO2-Ausstoß von 130 g/km als Sachbezug
monatlich 2 % der Anschaffungskosten anzusetzen. Der maximale Sachbezug beträgt
in diesem Fall € 960,00. Beträgt der CO2-Ausstoß weniger als 130
g/km bleibt der Sachbezug 1,5 % bzw. maximal € 720,00.
Wird
das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten von höchstens 500 km
monatlich benützt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Er beträgt seit
Jahresbeginn 1 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten – maximal € 480,00 bzw. €
360,00.
Entscheidung
Bundesfinanzgericht: halber Sachbezug
Ein
Pharmavertreter hatte den halben Sachbezug geltend gemacht. Das von ihm
geführte Fahrtenbuch wurde von der Finanz stichprobenartig überprüft, wobei man
zu dem Schluss kam, dass es nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Aufgrund dessen
verweigerte das Finanzamt den halben Kfz-Sachbezug.
Der
Pharmavertreter hatte dagegen Beschwerde beim Bundesfinanzgericht (BFG)
eingebracht. Laut BFG hätte der Pharmavertreter der Behörde nachweisen müssen,
dass er nicht mehr als 6.000 km jährlich gefahren ist. Nachweisen bedeutet für
das BFG in diesem Fall, dass der Pharmavertreter die Abgabenbehörde von der
Richtigkeit des Vorbringens hätte überzeugen müssen.
Nur
wenn dieser Nachweis gelungen wäre, könnte er den halben Sachbezug geltend
machen. Überlicherweise dient als Nachweis ein
ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Dieses liegt laut dieser BFG-Entscheidung
vor, wenn
In
diesem Fall waren die beruflich veranlassten Fahrten hinsichtlich der Route und
insbesondere der einzelnen Teilstrecken nicht nachvollziehbar. Daher war auch
eine Überprüfung, ob eventuell privat gefahrene Kilometer enthalten sind, nicht
möglich. Auch die vorgelegten Tankrechnungen stimmten nicht mit den
ausgewiesenen Kilometerständen im Fahrtenbuch überein. Das vorliegende
Fahrtenbuch war daher nicht ordnungsgemäß geführt.
Stand: 09. Mai 2016
(S) Autos mit ausländischem Kennzeichen dürfen ein
Monat in Österreich gefahren werden
Wenn
Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen Sie grundsätzlich nur
Fahrzeuge lenken, die in Österreich zugelassen sind. Es gilt dann die gesetzliche
Vermutung, dass das Auto seinen dauernden Standort im Inland hat. Kfz mit
ausländischen Kennzeichen dürfen nicht länger als ein Monat nach der
Einbringung nach Österreich verwendet werden (in bestimmten Fällen zwei
Monate). Danach sind Zulassungsschein und Kennzeichen bei der zuständigen
Behörde abzugeben. Das Fahrzeug muss in Österreich zum Verkehr zugelassen sein
(österreichisches Kennzeichen) und alle anfallenden Abgaben müssen bezahlt
werden, wie z. B. NoVA, Kfz-Steuer.
Achtung: Auch Anhänger zählen nach der Bestimmung zu
den Fahrzeugen.
BFG-Entscheidung:
NoVA zu Recht vorgeschrieben bei deutschem
Kennzeichen
Der
Geschäftsführer von zwei deutschen Filmfirmen und Betreiber eines
Kinderspielwarengeschäftes in Wien wurde angezeigt, weil er in Österreich ein
Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen fuhr.
Das
Finanzamt erließ daraufhin einen Bescheid, in dem die Normverbrauchsabgabe mit
€ 4.493,39 und ein Verspätungszuschlag von € 449,34 festgesetzt wurden.
Der
Unternehmer brachte dagegen eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht (BFG) ein,
da er den überwiegenden Teil seiner beruflichen Tätigkeit in Deutschland
verbringt. Dies konnte er allerdings nicht beweisen. Laut Bundesfinanzgericht
lagen keine deutschen Einnahmen vor. Der Geschäftsführer der Filmfirmen war
laut BFG ein drei Jahre jüngerer Mann, der denselben Familiennamen trug. Die NoVA wurde daher zu Recht festgesetzt.
Den
Verspätungszuschlag sah das Bundesfinanzgericht aber als überhöht an. Laut
Meinung des BFG ist ihm sein bisheriges steuerliches Wohlverhalten positiv
anzurechnen und auf Grund des geringen Zinsniveaus hat er durch die späte
Zahlung auch nur einen sehr geringen finanziellen Vorteil. Auch die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers sprachen für eine Senkung des
Verspätungszuschlags auf die Hälfte (von 10 % auf 5 %).
Stand: 09. Mai 2016
(N) Zusammenfassende Meldung
Eine
Zusammenfassende Meldung (ZM) hat jeder Unternehmer einzureichen, der
Die ZM
ist elektronisch mittels FinanzOnline zu erledigen.
Die in der Zusammenfassenden Meldung enthaltenen Informationen tauschen die
Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten untereinander aus.
Inhalt
der Zusammenfassenden Meldung
Die
Zusammenfassende Meldung muss die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer der
Geschäftspartner und den Gesamtwert aller an sie ausgeführten
innergemeinschaftlichen Umsätze enthalten.
In
bestimmten Fällen sind noch weitere Angaben zu machen.
Abgabefristen
Eine ZM
ist monatlich abzugeben, wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuervoranmeldung
(UVA) ebenfalls monatlich übermittelt.
Hat der
Unternehmer seine UVA quartalsweise abzugeben, bleibt es bei der quartalsweisen
Übermittlung der ZM.
Die
Übermittlung hat in beiden Fällen bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen. Maßgeblich
für die Meldung an die Finanz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Zwangsstrafe
Die
Zusammenfassende Meldung gilt als Abgabenerklärung. Ihre Einreichung kann daher
mit einer Zwangsstrafe erzwungen werden. Der Höchstbetrag der anfallenden
Zwangsstrafe beträgt € 5.000,00.
Verspätungszuschlag
Wird
die Zusammenfassende Meldung zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag
von bis zu 1 % der Summe aller zu meldenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt
werden (höchstens € 2.200,00).
Stand: 09. Mai 2016
(S) Haben Sie genug Zeit?
Ist der
Stapel an Arbeit noch immer nicht kleiner, obwohl Ihr Arbeitstag schon wieder
vorbei ist? Dann lesen Sie doch unsere Tipps für ein besseres Zeitmanagement.
Not-To-Do-Liste
Manche
Tätigkeiten sind sehr zeitraubend, aber nicht unbedingt nötig (z. B. sollten
Sie nicht ständig nachschauen, ob Sie neue Mails bekommen haben; machen Sie das
nur zu fixen Zeiten und beantworten Sie dann alle auf einmal). Das klingt sehr
einfach, kann aber sehr viel Zeit sparen.
Sinnvoll
Prioritäten setzen
To-Do-Listen sind sehr hilfreich, aber man kann damit
auch viel Zeit verschwenden. Gestalten Sie die Liste daher nach der sogenannten
Eisenhower-Matrix:
Wieviel
Zeit haben Sie verfügbar?
Sie
haben nicht unbegrenzt Zeit zur Verfügung. Alle dringenden, wichtigen Aufgaben
müssen erledigt werden. Daher müssen Sie überlegen, wie lang Sie für eine
Aufgabe brauchen dürfen. Legen Sie einen Zeitpunkt fest, wann eine Arbeit
beendet sein muss und brechen Sie die Tätigkeit (wenn möglich) konsequent ab.
Vielleicht kann der Rest der Aufgabe delegiert werden?
Stand: 09. Mai 2016