Online-News – Dezember 2017
(N) Welche Gesetzesbeschlüsse
bescherte uns der Wahlkampf?
Am 12.
Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik
Wahlgeschenke in Form von Nationalratsbeschlüssen. Hier eine Auswahl aus den Bereichen
Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht:
Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen
Für die
Vermietung von Wohnräumen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet
werden. Dies gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017
abgeschlossen wurden.
Angleichung der Rechte von Arbeitern an jene der
Angestellten
Hier
wurden einige Änderungen beschlossen. Die Wichtigsten sind:
Die
sechswöchige Kündigungsfrist der Angestellten wird auch für Arbeiter gelten.
Das Dienstverhältnis soll grundsätzlich nur mit Ablauf jedes
Kalendervierteljahres aufgelöst werden können. Ähnlich wie bei den Angestellten
steigt die Kündigungsfrist mit den Dienstjahren an. Nach dem vollendeten 25.
Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate. Für Angestellte mit nur
wenigen Wochenstunden (weniger als ein Fünftel der kollektivvertraglichen
Normarbeitszeit) sollen die gleichen Regelungen gelten. Diese Regelungen sollen
ab dem Jahr 2021 in Kraft treten. Für Branchen, in denen Saisonbetriebe
überwiegen (z. B. Baubranche, Tourismus), können abweichende Regelungen durch
den Kollektivvertrag festgelegt werden.
Im
Krankheitsfall oder nach einem Unfall eines Arbeiters soll das Gehalt bzw. der
Lohn künftig bereits nach einem Dienstjahr für acht Wochen lang weiterzuzahlen
sein. Dadurch soll eine Vereinheitlichung des Systems der Entgeltfortzahlung
mit jenem der Angestellten erreicht werden. Diese Änderungen treten mit
1.7.2018 in Kraft.
Entfall der Auflösungsabgabe ab 2020
Die
Auflösungsabgabe, die Arbeitgeber unter bestimmten Umständen bei Kündigung
eines Mitarbeiters zu bezahlen haben, entfällt ab 2020.
Bessere Absicherung von Selbständigen im
Krankheitsfall
GSVG-Versicherte,
die weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und bei denen die Aufrechterhaltung
ihres Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt, erhalten im
Krankheitsfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung von
€ 29,46 (Wert 2017) pro Tag.
Diese
wird derzeit ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Ab 1.7.2018 soll
dieser Betrag rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit zustehen.
Stand: 09. November 2017
(N) Wie kann man weihnachtliche
Steuern für die Mitarbeiter vermeiden?
Die
Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt
allfälliger Geschenke für die Mitarbeiter.
Grundsätzlich
wären aber alle Zuwendungen an die Arbeitnehmer der Sozialversicherung und der
Steuer zu unterwerfen.
Betriebliche Weihnachtsfeier
Betriebsveranstaltungen
sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Dabei ist zu beachten, dass alle betrieblichen
Veranstaltungen eines Jahres zusammengerechnet werden.
Weihnachtsgeschenke
(Weihnachts-)Geschenke
für Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei jedoch um
Sachzuwendungen (Warengutscheine, Kugelschreiber, Autobahnvignetten usw.)
handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.
Sachzuwendungen
(ausgenommen Aufmerksamkeiten, wie z. B. Getränke am Arbeitsplatz, Blumen) sind
umsatzsteuerpflichtig, sofern sie zu einem Vorsteuerabzug berechtigt haben.
Besteht das Geschenk aus Gutscheinen, gibt es kein umsatzsteuerliches Problem,
da bei deren Ankauf kein Vorsteuerabzug besteht und daher die Weitergabe an die
Arbeitnehmer nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Stand: 09. November 2017
(S) Wollen Sie Ihren Mitarbeitern
finanziell unter die Arme greifen?
Ihr
Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem
Gehaltsvorschuss oder einem Darlehen?
Für die
Finanz wird dies interessant, wenn dieses Darlehen entweder gar nicht oder sehr
niedrig verzinst wird. Daraus entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil für
den Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis und dieser ist der Lohnsteuer zu
unterwerfen.
Jedes
Jahr wird nun neu festgesetzt, bis zu welchem Zinssatz von einem Vorteil
auszugehen ist. Dieser Zinssatz wird als Referenzzinssatz bezeichnet und beträgt
für 2018 0,5 % p. a. Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen
Gehaltsvorschusses ist ein Sachbezug in Höhe von 1 % p. a. im Jahr 2017 und nun
neu 0,5 % p. a. im Jahr 2018 des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein
niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die
Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.
Allerdings
besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden
Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 09. November 2017
(N) Steuererklärung 2017: Welche
Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?
Bestimmte
Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden
automatisch für die Steuererklärung 2017 erfasst.
Welche Sonderausgaben betrifft es im Wesentlichen?
Alle
empfangenden Organisationen müssen eine feste örtliche Einrichtung im Inland
haben. Zahlungen an bestimmte vergleichbare ausländische Organisationen, die
bisher abzugsfähig waren, bleiben das auch weiterhin, aber sie werden nicht
automatisch erfasst. Nicht automatisch übermittelt werden z. B. auch
Steuerberatungskosten, Rentenzahlungen, Beiträge zur Wohnraumschaffung und
-sanierung und Versicherungen (die letzten beiden sind ohnedies nur mehr
eingeschränkt absetzbar).
Was muss der Zahler beachten?
Soll
eine entsprechende Zahlung als Sonderausgabe berücksichtigt werden, müssen bei
der Zahlung Vor-/Zuname und das Geburtsdatum exakt so angegeben werden, wie
dies am Meldezettel ersichtlich ist, da für die Finanz sonst keine Zuordnung
der Sonderausgaben zur Steuererklärung möglich ist. Sogenannte
„Spendenerlagscheine“ stellen strukturierte Eingabefelder für die
Identifikationsdaten zur Verfügung.
Achtung: Wenn diese Daten nicht bekannt gegeben
werden, kann die Zahlung grundsätzlich nicht als Sonderausgabe berücksichtigt
werden. Es ist auch nicht möglich, den Betrag bei der Steuererklärung
einzugeben.
Betriebliche Spenden
Bei
betrieblichen Spenden sind die Identifikationsdaten (Name, Geburtsdatum) der
Spendenorganisation nicht bekannt zu geben. Die Spende wird dann auch nicht
automatisch als Sonderausgabe berücksichtigt. Betriebliche Spenden sind wie
bisher in der Steuererklärung als Betriebsausgaben anzugeben, ein allfälliger
Überschreitungsbetrag als Sonderausgabe.
Kirchenbeiträge
Ausgaben
für Kirchenbeiträge, aber auch z. B. Zahlungen für die freiwillige
Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten, können auch
abgesetzt werden, wenn diese für den (Ehe-)Partner oder für die Kinder des
Steuerpflichtigen geleistet werden. Die Kirche kann diese Möglichkeit jedoch
nicht für den Steuerpflichtigen bei der Übermittlung berücksichtigen. Eine von
der Übermittlung abweichende Zuordnung kann in der Steuererklärung beantragt
werden (neues Formular).
Überprüfung und Fehlerbehebung
In
FinanzOnline wird der Zahler überprüfen können, ob und in welcher Höhe
Zahlungen zu Sonderausgaben übermittelt wurden. Wenn eine Organisation eine
Zahlung erhalten hat, aber keine oder falsche Beträge an die Finanzverwaltung
übermittelt, muss der Zahler die Organisation kontaktieren, damit der Fehler
behoben wird.
Stand: 09. November 2017
(S) Sozialversicherung der
Selbständigen (GSVG)
Voraussichtliche Werte für 2018
Nachstehend
geben wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen
der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
Pensionsversicherung |
|
Beitragssatz Höchstbeitragsgrundlage pro Monat Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr Mindestbeitragsgrundlage pro
Monat Mindestbeitragsgrundlage pro
Jahr |
18,50 % € 5.985,00 € 71.820,00 € 654,25 € 7.851,00 |
Krankenversicherung |
|
Beitragssatz Höchstbeitragsgrundlage pro Monat Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr Mindestbeitragsgrundlage pro
Monat Mindestbeitragsgrundlage pro
Jahr |
7,65 % € 5.985,00 € 71.820,00 438,05 5.256,60 |
Unfallversicherung |
|
Beitrag
zur Unfallversicherung monatlich jährlich |
€ 9,60 € 115,20 |
Stand: 09. November 2017
(N) Regelbedarfssätze für
Unterhaltsleistungen
Die
Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 betragen diese für
steuerliche Zwecke:
Altersgruppe |
2018 |
0 –
3 Jahre |
€ 204,00 |
3 –
6 Jahre |
€ 262,00 |
6 – 10 Jahre |
€ 337,00 |
10
– 15 Jahre |
€ 385,00 |
15
– 19 Jahre |
€ 454,00 |
19
– 28 Jahre |
€ 569,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein
Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden,
wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
Der
Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
für
das 1. Kind |
€ 29,20 p. m. |
für
das 2. Kind |
€ 43,80 p. m. |
für
jedes weitere Kind |
€ 58,40 p. m. |
Wenn
keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der
Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann
zuerkannt, wenn
Stand: 09. November 2017
(S) Wozu brauchen Unternehmer ab
1.1.2018 für Wertpapiergeschäfte einen LEI?
Wenn
Sie als Unternehmer (juristische Personen oder eingetragene Unternehmen im
Firmenbuch) ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von Wertpapiere,
vornehmen wollen, dann benötigen Sie einen sogenannten Legal Entity Identifier
(LEI). Der LEI ist eine weltweit eindeutige 20-stellige alphanumerische
Referenznummer und dient am Finanzmarkt dazu, die Geschäftspartner eindeutig zu
identifizieren und auch um bestimmte Meldepflichten zu erfüllen.
Wo erhalte ich den LEI für mein Unternehmen?
Der
Unternehmer muss den LEI selbst beantragen und der Bank bekannt geben. Der LEI
wird durch sogenannte Local Operation Units (LOUs) vergeben. WM Datenservice
Deutschland ist einer der größten LEI-Vergabestelle Europas. Die
Österreichische Kontrollbank ist Partner der WM Datenservice Deutschland und
prüft die Anträge. Informationen zur Vergabe des LEI über diesen Weg finden Sie
auf der Website www.wm-leiportal.org der WM Datenservice Deutschland, die ÖKB
(Kontrollbank) informiert unter www.oekb.at/lei, eine Liste aller
LEI-Vergabestellen findet sich unter www.leiroc.org/lei/how.htm. Auch Ihre Bank
kann diesbezüglich sicher weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Fallen Kosten an?
Die
Vergabe eines LEI wird von den Vergabestellen nicht kostenlos durchgeführt.
Informieren Sie sich daher vor Beantragung über die Kosten auf der Website der
entsprechenden Vergabestelle.
Wann muss man den LEI verlängern?
Der LEI
muss nach Ablauf eines Jahres wieder kostenpflichtig verlängert werden.
Stand: 09. November 2017