Online-News – Juli
2017
(N) Immobilienertragsteuer: Befreiung
bei Verkauf des Hauptwohnsitzes nur
bis 1.000 m² Grundfläche?
Der
Verkauf des Hauptwohnsitzes ist unter bestimmten Voraussetzungen von der
Immobilienertragsteuer befreit.
Dabei
sind nach dem Einkommensteuergesetz zwei Fälle zu unterscheiden:
Der
Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.03.2017 festgehalten,
dass der im Rahmen der Hauptwohnsitzbefreiung steuerlich begünstigte Grund und
Boden größenmäßig beschränkt ist.
Im
strittigen Fall verkaufte ein Steuerpflichtiger sein im Gebiet der
Landeshauptstadt Graz gelegenes Wohnhaus samt Grundstücksfläche von 3.646 m².
Das angerufene Bundesfinanzgericht sah – anders als das Finanzamt – die gesamte
Grundstücksfläche steuerbefreit.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied anders:
Dem
steuerlich begünstigten Eigenheim ist nur „Grund und Boden“ in jenem Ausmaß
zuzuordnen, der „üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist“. Welche
Grundstücksgröße in der Regel für einen Bauplatz erforderlich sei, richte sich
nach der Verkehrsauffassung.
Der
Gerichtshof bestärkte mit seiner Entscheidung die Praxis der Finanzverwaltung,
wonach die Steuerbefreiung beim Verkauf des Eigenheims das Gebäude und die
umgebende Grundstücksfläche größenmäßig (laut Ansicht der Finanz mit 1.000 m²)
beschränkt ist. Der Verkauf der darüber hinaus gehenden Grundstücksfläche ist
steuerpflichtig!
Ob die
Auslegung der „Verkehrsauffassung“ von einem für einen Bauplatz erforderliche
Grundstücksgröße überall in Österreich – Stadt oder Land, Osten oder Westen
(Ortsüblichkeit?) die gleiche sein wird, bleibt abzuwarten und bedarf wohl
weiterer diesbezüglicher Entscheidungen.
Stand: 08. Juni 2017
(N) Was bedeutet der Entfall von
Auflagepflichten ab Juli 2017?
Das
Deregulierungsgesetz bringt im Bereich des Arbeitsrechts den Entfall von
Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber (Ausnahme: Unternehmer, die Lenker
beschäftigen).
Bis 30.
Juni 2017 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Rechtsgrundlagen (Gesetze +
Verordnungen), die den Arbeitnehmerschutz im Betrieb betreffen (z. B.
Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertagsruhe, usw.) im Betrieb aufzulegen oder
elektronisch zur Verfügung zu stellen. Da diese bei Änderungen regelmäßig
aktualisiert werden müssen, wird diese Änderung eine Reduzierung des
bürokratischen Aufwands für die Unternehmen bewirken.
Konkret
wurden Auflagepflichten in folgenden Gesetzen gestrichen:
Aushangpflichtig
bleiben aber z. B. die Sonderregelungen für bestimmte Lenker/innen im
Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz.
Stand: 08. Juni 2017
(N) Was sind die aktuellen Zuverdienstgrenzen für Studenten?
Ferialjobs
im Sommer sind bei Studenten heiß begehrt. Allerdings müssen hinsichtlich des
Entgeltes gewisse Verdienstgrenzen beachtet werden, damit nicht der Anspruch
auf eine etwaig zustehende Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für das
gesamte Jahr gekürzt wird oder ein Stipendium(teil) zurückgezahlt werden muss.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Ab dem 20. Lebensjahr dürfen österreichische Studenten pro Jahr bis zu € 10.000,00 verdienen, ohne eine etwaig
zustehende Familienbeihilfe zu verlieren. Relevant für diese Grenze ist das zu
versteuernde Einkommen: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus
Sozialversicherungsbeiträge. Nicht zum Einkommen zählen etwa: Waisenpensionen,
Waisenversorgungsgenüsse, Lehrlingsentschädigungen, Einkommen vor oder nach der
Zeit der Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe, einkommensteuerfreie
Bezüge (z. B. Sozialhilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld,
Kinderbetreuungsgeld).
Übersteigt
das Jahreseinkommen die Grenze von € 10.000,00, so verringert sich die
Familienbeihilfe um diesen Betrag.
Studienbeihilfe
Neben
dem Bezug von Studienbeihilfe können €
10.000,00 dazuverdient werden, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe
kommt. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn Unterhalt für eigene Kinder
geleistet wird (um mindestens € 2.988,00 je Kind).
Als
Unselbständiger ist für die Zuverdienstgrenze das
Gesamtjahreseinkommen wie folgt heranzuziehen: Bruttoeinkommen (inklusive
Sonderzahlungen) plus Überstundenabgeltungen und Abfertigungen minus
Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale.
Laut
Studienförderungsgesetz gelten neben den steuerpflichtigen Einkünften auch z.
B. Renten oder Sozialtransfers wie Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld,
Krankengeld, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe,
Kindergeld, Pensionen (auch Waisenpension) und Auszahlungen aus Vorsorgekassen
als Einkommen.
Wenn
das Einkommen die Jahresgrenze überschreitet,
erfolgt eine Kürzung bzw. Rückforderung der Studienbeihilfe.
Stand: 08. Juni 2017
(N) Umsatzsteuer: Wo sind
Dienstleistungen steuerbar?
Sonstige
Leistungen sind solche, die nicht in einer Lieferung bestehen. Das kann ein
positives Tun (z. B. Werkleistungen, Dienstleistungen), ein Unterlassen (z. B.
Aufgabe einer Berechtigung) oder ein Dulden (Duldung des Gebrauches wie
beispielsweise Vermietung) sein.
Für die
Frage, ob die sonstige Leistung für die Umsatzsteuer in Österreich oder im
Ausland steuerbar ist, ist die Ortsbestimmung, nämlich wo die sonstige Leistung
als erbracht gilt, entscheidend. Dabei gelten für die Bestimmung des
Leistungsortes prinzipiell zwei Generalklauseln. Je nachdem, ob der
Leistungsempfänger ein Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.
So ist
bei Leistungen an
entscheidend.
Für
bestimmte sonstige Leistungen gibt es aber Sonderregelungen, die Ausnahmen von
den Generalklauseln sind. Nachfolgend einige Beispiele:
Vermittlungsleistungen:
Grundstücksleistungen:
Ort des
Grundstücks
Personenbeförderung:
Ort, an
dem die Beförderung stattfindet
Leistungen im Zusammenhang mit kulturellen,
künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen oder
unterhaltenden Tätigkeiten:
Restaurant-und Verpflegungsdienstleistungen:
Tätigkeitsort
Kurzfristige Vermietung von
Beförderungsmitteln bis 30 Tage (nicht Sportboote):
Ort der
Übergabe
Telekommunikations- bzw.
Rundfunkdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen:
Empfängerort
Erbringen
Sie Dienstleistungen, deren Leistungsort im Ausland gelegen ist, so ist diese
Leistung grundsätzlich im Ausland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Ist der
Leistungsempfänger ein Unternehmer, geht diese Steuer aber in vielen Fällen auf
den ausländischen Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Eine individuelle
Beratung ist hier jedenfalls erforderlich.
Stand: 08. Juni 2017
(S) Geringfügigkeitsgrenze neu
Grundsätzlich
begründet ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nur die Teilversicherung
in der Unfallversicherung und nicht die Vollversicherung (Kranken-,
Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitgeber hat den
geringfügig Beschäftigten jedoch beim Krankenversicherungsträger jedenfalls
anzumelden. Arbeitsrechtlich haben
geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer grundsätzlich auch Anspruch auf
beispielsweise Urlaub, Pflegefreistellung und Abfertigung. Die Regelungen des
anzuwendenden Kollektivvertrages sind jedenfalls zu beachten.
Seit
1.1.2017 gibt es keine tägliche
Geringfügigkeitsgrenze mehr.
Ein
Beschäftigungsverhältnis gilt grundsätzlich als geringfügig, wenn daraus im Kalendermonat kein höheres Entgelt als € 425,70 (Wert für 2017) gebührt.
Kein
geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor,
In den
Sommermonaten werden oft auch kurze, befristete Dienstverhältnisse
abgeschlossen. Dazu zwei Beispiele:
Beispiel
1:
Es wird ein befristetes Dienstverhältnis vom
18.7. - 28.7. bei einem Entgelt von € 550,00 vereinbart.
Lösung: Die Befristung ist für kürzer als ein Monat vereinbart. Das Entgelt
liegt aber über der Geringfügigkeitsgrenze -> daher kein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis, Vollversicherung.
Beispiel
2:
Es wird ein befristetes Dienstverhältnis vom
25.7. - 4.8. vereinbart. Entgelt Juli € 350,00, Entgelt August € 200,00.
Lösung: Die Befristung ist für kürzer als ein Monat vereinbart. Das Entgelt
liegt je Kalendermonat unter der Geringfügigkeitsgrenze -> daher ein
geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, Teilversicherung (nur
Unfallversicherung).
Durch
diese Neuregelung kann eine Vielzahl von Konstellationen entstehen und es sind
einige Sonderregelungen zu beachten (wie z. B. bei fallweise Beschäftigten oder
befristeten Dienstverhältnissen, die vorzeitig beendet werden). Es empfiehlt
sich daher jedenfalls vor Einstellung
eines Mitarbeiters die individuelle Situation konkret abzuklären!
Stand: 08. Juni 2017
(N) Wie bin ich im Urlaub
krankenversichert?
Wenn
Sie sich aufgrund Ihres Urlaubs im Ausland aufhalten und dort medizinische
Leistungen brauchen, benötigen Sie für den Zugang dazu:
E-card/ Europäische Krankenversicherungskarte
(EKVK),
wenn
Sie sich in einem EU-/EWR Staat oder in der Schweiz aufhalten. Hier erhalten
Sie Sachleistungen, soweit diese notwendig sind. Nicht versichert ist der
Rücktransport nach Österreich. Die EKVK muss direkt beim ausländischen
Leistungserbringer vorgelegt werden und wird dort von allen Ärzten und
Krankenhäusern akzeptiert, die mit den jeweiligen länderspezifischen
Sozialversicherungsträgern unter Vertrag stehen.
Gibt es
keine solche Regelung, wird die EKVK nicht akzeptiert oder hat man die EKVK
vergessen, so müssen die Kosten vor Ort bezahlt werden und die Rechnung nach
Rückkehr aus dem Urlaub beim österreichischen Krankenversicherungsträger zur
Kostenerstattung eingereicht werden. Die Kostenerstattung erfolgt aufgrund der
Angaben in der Rechnung über Art, Umfang sowie Datum der Behandlung und richtet
sich nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen.
Aufgrund
von Vereinbarungen gilt die EKVK auch in Mazedonien, Serbien,
Bosnien-Herzegowina und Montenegro.
Urlaubskrankenschein,
wenn
Sie Urlaub in einem Vertragsstaat (bilaterale Abkommen) der Krankenversicherung
machen. Einen solchen Urlaubskrankenschein erhalten Sie kostenlos beim
zuständigen Krankenversicherungsträger vor Urlaubsantritt. Im Behandlungsfall
muss dieser Urlaubskrankenschein vor Ort beim darauf für den Aufenthaltsort
zuständigen und im Formular vermerkten Träger des Vertragsstaates gegen einen
Behandlungsschein eingelöst werden. Dies gilt beispielsweise für die Türkei.
Private Versicherung,
wenn
Sie im Urlaub in anderen Staaten (Drittstaaten) eine ärztliche Behandlung
brauchen, da Sie ansonsten die Kosten dafür selbst bezahlen müssen.
Und
auch für die Differenz bei einer etwaigen Kostenerstattung, wenn nämlich
ausländische Behandlungskosten über den österreichischen Tarifsätzen liegen,
empfiehlt sich eine solche private Versicherung.
Stand: 08. Juni 2017
(S) Wie nützt Ihnen eine
Kostenrechnung?
Um im
Wettbewerb bestehen zu können, ist die Kostenrechnung ein wichtiges
Informationsinstrument für Unternehmer. Sie liefert die zahlenmäßige Basis für
Entscheidungen.
Ziele der Kostenrechnung können beispielsweise
sein
Beantwortet wird
Welche Kosten sind entstanden?
Beispielsweise
nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren (z. B. Personalkosten,
Materialkosten, Dienstleistungskosten), oder betrieblichen Funktionen
(Material/Beschaffungskosten, Produktionskosten, Vertriebskosten).
Wo sind Kosten entstanden?
Eine
Kostenstelle bezeichnet den Ort der Kostenentstehung (z. B. räumlich,
funktional, organisatorisch). Die angefallenen Kosten werden gesammelt, um
mittels Soll-Ist-Vergleich Planungsabweichungen feststellen zu können.
Wofür sind Kosten entstanden?
Jedem
Produkt/Dienstleistung werden Kosten zugeordnet und mit deren Erlösen
festgestellt, ob dies gewinnbringend ist.
Stand: 08. Juni 2017