Online-News – April 2018
(N) Sind Rabatte an Angehörige beim
Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?
Rabatte,
die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren,
sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. Folgende
Grenzwerte sind zu beachten:
Das BMF
hat nun in der letzten Wartung der Lohnsteuerrichtlinien auch seine
Rechtsansicht dargelegt, wie vorzugehen ist, wenn Angehörigen von Mitarbeitern
Rabatte gewährt werden.
Bezieht
der Arbeitnehmer die vergünstigten Waren und Dienstleistungen selbst und trägt
er auch den wirtschaftlichen Aufwand dafür, dann gilt die oben genannte
Regelung auch dann, wenn die Waren einer Person zugeordnet werden können, wie
z. B. bei einer Saisonkarte.
Erwerben
Angehörige eines Mitarbeiters selbst Waren und Dienstleistungen mit bis zu 20 %
Mitarbeiterrabatt, so sind die Begünstigungen grundsätzlich nicht anwendbar und
der Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist als Sachbezug beim Arbeitnehmer zu
versteuern.
Wenn
Angehörige selbst Waren und Dienstleistungen mit mehr als 20 % Rabatt im
Einzelfall erwerben, so sind diese Mitarbeiterrabatte nur insoweit
steuerpflichtig, als der Gesamtbetrag der Rabatte im Kalenderjahr € 1.000,00
übersteigt.
Laut Rechtsansicht
des BMF in den Lohnsteuerrichtlinien ist diese Vorgangsweise aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung möglich. Dabei ist zu beachten, dass jedoch alle
anderen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, wie z. B. kein Weiterverkauf der
Waren, gegeben sein müssen. Der Betrag, der in Summe € 1.000,00 im Jahr
übersteigt, wird beim Mitarbeiter ein steuerpflichtiger Sachbezug.
Stand: 05. März 2018
(N) Senkung der Umsatzsteuer für
Beherbergung von 13 % auf 10 %
Der
Umsatzsteuersatz soll von 13 % auf 10 % gesenkt werden für
Die
Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten und erstmals
auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anwendbar sein, die nach dem 31.10.2018
ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Somit
wird die Erhöhung der USt für Beherbergung und Camping durch die Steuerreform
2015/16 wieder zurückgenommen. Auch die entsprechenden Berechnungen für die
Aufteilung von Pauschalangeboten von Beherbergung und Verköstigung werden damit
wieder hinfällig. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 05. März 2018
(N) Welche Meldezeiträume sind für
Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung zu beachten?
Abhängig
vom Umsatz des Vorjahres sind von den meisten Unternehmen beim Finanzamt
regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA), eine Umsatzsteuerjahreserklärung
und bei innergemeinschaftlichen Sachverhalten Zusammenfassende Meldungen (ZM)
zu erstellen und grundsätzlich verpflichtend elektronisch abzugeben. Hier eine
Übersicht zu den Meldezeiträumen und den damit verbundenen wesentlichsten
Bestimmungen:
Vorjahresumsätze bis € 30.000,00
Kleinunternehmer
In der
Regel haben Kleinunternehmer (Umsatz im Veranlagungszeitraum nicht mehr als €
30.000,00) keine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Eine Zusammenfassende
Meldung ist quartalsmäßig abzugeben, wenn ein meldepflichtiger Umsatz erbracht
wurde. Der Kleinunternehmer hat dann eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben
bzw. ist zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, wenn er Steuer zu
entrichten hat, wie beispielsweise wenn Steuer auf Rechnungen ausgewiesen ist
(Steuerschuld kraft Rechnungslegung), wenn die Steuerschuld auf ihn übergeht,
die Erwerbsschwelle überschritten wird (oder bei Verzicht auf diese) und bei
Anwendung der Differenzbesteuerung.
Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung
Die
Umsatzsteuervoranmeldung ist für jedes Quartal zu erstellen und aufzubewahren.
Die Unternehmer müssen die UVA jedoch nicht an das Finanzamt übermitteln (außer
bei einem Vorsteuer-Überschuss oder man wird vom Finanzamt dazu aufgefordert).
Eine sich ergebende Zahllast ist als Vorauszahlung an das Finanzamt zu
überweisen. Eine Zusammenfassende Meldung ist bei meldepflichtigen Umsätzen
jedes Quartal abzugeben. Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist abzugeben.
Vorjahresumsätze von € 30.000,00 bis € 100.000,00
Die
Umsatzsteuervoranmeldung und die Zusammenfassende Meldung sind von diesen
Unternehmern je Quartal zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Auch die
Vorauszahlung ist je Quartal zu entrichten. Durch fristgerechte Abgabe einer
UVA für den ersten Kalendermonat des Veranlagungszeitraumes kann man jedoch
freiwillig die Abgabe von monatlichen UVAs für das gesamte Jahr wählen. Eine
Umsatzsteuerjahreserklärung ist abzugeben.
Vorjahresumsätze über € 100.000,00
Wurde
im Vorjahr mehr als € 100.000,00 Umsatz erzielt, so ist die
Umsatzsteuervoranmeldung und die Zusammenfassende Meldung monatlich zu
erstellen und beim Finanzamt abzugeben, die Vorauszahlung ist monatlich zu
entrichten. Eine Umsatzsteuerjahreserklärung ist abzugeben.
Fälligkeitstag
Stand: 05. März 2018
(N) Kann ich meine Steuern später
bezahlen?
Werden
Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt
Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen. Die Bundesabgabenordnung
sieht allerdings auch vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf Ansuchen
des Abgabenpflichtigen die Abgabenbehörde
bewilligen
kann. Die Erteilung der Bewilligung liegt, wenn die Voraussetzungen gegeben
sind, im Ermessen des Finanzamts.
Die
sofortige (oder sofortige volle) Entrichtung der Abgaben muss für den
Abgabepflichtigen
Das
Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige laut
Verwaltungsgerichtshof aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner
Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen. Für die Behörde kommt nur
die Bewilligung einer Zahlungserleichterung bei solchen Abgaben in Betracht,
die beim Antragsteller Gegenstand von Einbringungsmaßnahmen sein können.
Das
Ansuchen kann formlos gestellt und sollte spätestens am Fälligkeitstag
eingebracht werden. Auch eine elektronische Einbringung über FinanzOnline ist
möglich. Wird das Ansuchen um Zahlungserleichterung fristgerecht eingebracht,
so ist kein Säumniszuschlag zu entrichten und dürfen bis zur Erledigung des
Ansuchens keine Einbringungsmaßnahmen bezüglich des beantragten Betrages
gesetzt werden.
Bewilligt
die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen in Höhe von
aktuell 3,88 % von jenem Betrag an, der € 750,00 übersteigt. Dabei sind
Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, nicht festzusetzen.
Stand: 05. März 2018
(S) Wie sind Beitragsgrundlagen ab 2019 an die
Sozialversicherung zu melden?
Wenn
Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind umfangreiche laufende Meldungen an die
Sozialversicherung zu erstatten. Dieses Melde- und Abrechnungssystem ändert
sich ab 1.1.2019 wesentlich.
Im
aktuell bestehenden System muss der Dienstgeber die Versicherungszeiten durch
Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungsmeldungen bekannt geben und laufend
warten. Die Beiträge werden meist durch den Dienstgeber oder seinen
Steuerberater monatlich selbst abgerechnet und zusammengefasst dem
Krankenversicherungsträger bekannt gegeben.
Einmal
im Jahr wird die individuelle Gesamtbeitragsgrundlage je Pflichtversicherten
elektronisch gemeldet. Dadurch kann erst im Nachhinein ein Abgleich mit den
laufend gemeldeten Daten erfolgen, was bei Dienstgebern und
Krankenversicherungsträgern hohen Aufwand verursachen kann.
Durch
die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung soll ab 2019 dieser
Aufwand reduziert werden und die Anmeldung zur Sozialversicherung generell
vereinfacht werden.
Auch
soll u. a. das Beitragsgruppensystem durch ein einfach zu handhabendes
Tarifsystem abgelöst werden. Daten, die für die laufende Lohnverrechnung
ohnedies auch bisher bereits notwendig waren, werden künftig laufend der
Gebietskrankenkasse bekannt gegeben. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung,
die pro Versichertem und Beitragszeitraum zu erstatten ist, ersetzt die aktuell
erforderliche Beitragsnachweisung und den Lohnzettel SV. Berichtigungen der
monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung können dann im Selbstabrechnerverfahren
binnen sechs Monaten ohne nachteilige Folgen durchgeführt werden.
Weiterhin
ist es natürlich erforderlich, Dienstnehmer zeitgerecht von der
Pflichtversicherung an- bzw. abzumelden, wobei diese Meldedaten auf ein Minimum
reduziert werden. Die derzeitigen Bestimmungen zur Vollanmeldung und zur
alternativ dazu möglichen Mindestangabenmeldung werden ab 1.1.2019 durch eine
reduzierte elektronische Anmeldung vor Arbeitsantritt des Dienstnehmers
ersetzt.
Stand: 05. März 2018
(N) Wie viele Kosten verursachen
Netto-Gehaltserhöhungen?
In
Mitarbeitergesprächen wird oft auch das Gehalt thematisiert. Der Mitarbeiter
denkt dabei oft an den Betrag, der monatlich auf seinem Bankkonto
gutgeschrieben wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt bespielhaft eine
Grobberechnung der Jahreskosten bei bestimmten Nettogehältern für Angestellte:
Netto |
Brutto |
Jahreskosten |
1.000,00 1.200,00 1.400,00 1.600,00 1.800,00 2.000,00 2.200,00 2.400,00 2.600,00 2.800,00 3.000,00 3.200,00 3.400,00 3.600,00 3.800,00 4.000,00 |
1.180,00 1.490,00 1.850,00 2.230,00 2.600,00 2.980,00 3.370,00 3.800,00 4.220,00 4.640,00 5.060,00 5.420,00 5.760,00 6.120,00 6.510,00 6.890,00 |
21.500,00 27.100,00 33.700,00 40.500,00 47.400,00 54.200,00 61.500,00 69.200,00 76.800,00 84.500,00 92.200,00 97.900,00 103.100,00 108.700,00 114.500,00 120.400,00 |
(Grobberechnung
für Angestellte. Brutto auf die nächsten vollen € 10,00 aufgerundet.
Jahreskosten auf die nächsten € 100,00 aufgerundet. Je Bundesland können die
Dienstgeber-Jahreskosten geringfügig variieren. Keine Berücksichtigung von
Prämien, Sachbezügen, Pendlerpauschalen, individuellen Absetzbeträgen und
Ähnlichem. Bitte kontaktieren Sie uns für eine konkrete individuelle
Berechnung.)
Bei
niedrigen Nettobezügen wirkt die Progression der Einkommensteuer besonders
stark. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 20 Stunden und einem Nettobezug von €
1.000,00 würde bei 40 Stunden und einem Nettobezug von € 2.000,00 nicht 100 %
mehr Kosten verursachen, sondern dem Unternehmen rund 150 % mehr Kosten
verursachen.
Die
Tabelle zeigt auch, dass man bei einem bekannten Bruttogehalt mit einem
Vervielfacher von etwa 18 (etwas genauer 18,2) die Jahreskosten abschätzen
kann. Das Bruttomonatsgehalt x 1,5 entspricht in etwa den Monatskosten für den
Dienstgeber (inkl. den anteiligen Sonderzahlungen). Dies klappt allerdings nur
bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage von brutto € 5.130,00, da vom übersteigenden
Betrag keine SV-Beiträge anfallen.
Stand: 05. März 2018
(S) Tipps für Ihr persönliches
Zeitmanagement
Als
Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig
soll auch das Privat- und Familienleben nicht zu kurz kommen und ausreichend
Zeit für Erholung bleiben. Hier finden Sie einige Tipps:
Setzen Sie sich Ziele und schreiben Sie diese auf
Ein
Ziel ist für Sie selbst und Ihre Mitarbeiter eine Herausforderung. Handlungen
werden danach ausgerichtet, das Erreichte kann an den aufgestellten Zielen
gemessen werden. Wenn Sie diese Ziele schriftlich festhalten, ist die spätere
Kontrolle der Zielerreichung umso leichter.
Setzen Sie Prioritäten
Viele
Menschen sind erfolgreicher, wenn Sie eine Aufgabe nach der anderen ausführen
und nicht versuchen, alles auf einmal zu erledigen. Um sich einer einzigen
Aufgabe widmen zu können, ist es aber erforderlich, zuvor eine Liste aller
Aufgaben zu erstellen und diese klar zu priorisieren.
Hüten Sie sich vor Zeitdieben
Identifizieren
Sie schonungslos Ihre eigenen Zeitdiebe wie unnötige Telefonate oder Besuche,
ständiges Verschieben von unangenehmen Aufgaben oder mangelhafte Kommunikation.
Die stille Stunde
Tragen
Sie Zeitblöcke in Ihren Kalender ein, in denen Sie ungestört arbeiten können,
und planen Sie, welche wichtige Aufgabe Sie in dieser ungestörten Zeit am
besten erledigen können. Hier ist es wichtig, möglichst alle
Kommunikationsmittel (Handy, E-Mail) zu blockieren und andere Ablenkungen
auszuschalten.
Stand: 05. März 2018