Online-News – März 2018
(N) Was ändert sich bei
Entgeltfortzahlungen?
Kurz
vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen
beschlossen, um die arbeitsrechtliche Stellung der Arbeiter an jene der
Angestellten anzugleichen. Hier ein Überblick über die wesentlichsten Maßnahmen
bei Entgeltfortzahlungen:
Ist ein
Arbeiter wegen Krankheit oder Unfall
vom Dienst verhindert, so hat sein Arbeitgeber dennoch seinen Lohn für eine
bestimmte Zeit weiterhin zu bezahlen (Entgeltfortzahlung). Wie lange das volle
Entgelt zu bezahlen ist, richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses
(DV):
Wie
bisher besteht für weitere vier Wochen die Verpflichtung des Dienstgebers, das
halbe Entgelt fortzuzahlen.
Wird
der Arbeitnehmer wieder krank, so gilt nun auch für Angestellte, dass der
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres
nur insoweit besteht, als die oben genannte Dauer insgesamt noch nicht
erschöpft ist. Ein eigener Anspruch von jedenfalls acht Wochen (bzw. zehn
Wochen bei 15 Jahren DV) wird durch einen Arbeitsunfall
oder eine Berufskrankheit begründet.
Die
Änderungen treten mit 1.7.2018 in Kraft und sind anzuwenden, wenn das Arbeitsjahr
nach dem 30.6.2018 beginnt. Abweichende günstigere Regelungen in Normen der
kollektiven Rechtsgestaltung für Angestellte bleiben in der Regel aber aufrecht.
Auch
geändert wurden die Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung bei
Stand: 07. Februar 2018
(N) Wie sind Leistungen von Schulen
und ähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit?
Das
Umsatzsteuergesetz befreit mit einer eigenen Bestimmung unter bestimmten
Voraussetzungen die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden
oder berufsbildenden Einrichtungen von der Umsatzsteuer. Dabei muss es sich
laut Gesetz um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder
berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handeln, und
nachgewiesen werden, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit
ausgeübt wird. Auch die Umsätze von Privatlehrern an solchen Einrichtungen und
auch an öffentlichen Schulen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Ein
aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch
Bestimmungen einer zwingend anzuwendenden EU-Verordnung. Diese EU-Verordnung
regelt, dass, wenn eine Schule bzw. schulähnliche Einrichtung vorliegt und
Leistungen ausgeführt werden, die entsprechend dieser Verordnung
zu
qualifizieren sind, die Steuerbefreiung unabhängig vom Vorliegen einer mit
öffentlichen Schulen vergleichbaren Tätigkeit anzuwenden ist.
Die
kürzlich überarbeiteten österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien führen nun
auch aus, dass ein Unternehmer ab 1.1.2019 nachweisen muss, dass keine mit
öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung verfolgt wird, falls er die
Befreiung unter Berufung auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien nicht gegen sich
gelten lassen möchte.
Die
Umsatzsteuerrichtlinie listet nun einige Bildungseinrichtungen auf, bei denen
ab 1.1.2019 von der Vergleichbarkeit der Zielsetzung auszugehen ist, wie z. B.
bestimmte Privatschulen, private Hochschulen oder Fachhochschulen.
Bei
anderen Bildungseinrichtungen ist ab 1.1.2019 von einer vergleichbaren
Zielsetzung auszugehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie z. B.
eine bestimmte Zertifizierung. Inhalt und Umfang des Lehrstoffs, Dauer der
Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung sind für die
Vergleichbarkeit der Zielsetzung nicht beachtlich.
Umsätze
aus einem Unterricht, der den Charakter bloßer Freizeitgestaltung hat (z. B.
Yoga-Kurse, Veranstaltungen mit esoterischem Inhalt, Kochkurse), fallen nicht
unter diese Steuerbefreiung.
Laut
Umsatzsteuerrichtlinien ist außerhalb des Anwendungsbereichs dieser
Bestimmungen der EU-Verordnung die Steuerbefreiung anzuwenden, wenn bei einer
Schule bzw. schulähnlichen Einrichtung eine mit öffentlichen Schulen
vergleichbare Tätigkeit vorliegt.
Stand: 07. Februar 2018
(N) Was versteht man unter
Entstrickungsbesteuerung?
Die
Entstrickungsbesteuerung soll bei Gewinnverlagerung von Österreich ins Ausland
und vom Ausland nach Österreich der Abgrenzung der Besteuerungshoheit
Österreichs dienen.
Im
betrieblichen Bereich werden so stille Reserven bei der Überführung von
Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder Betrieben ins Ausland besteuert. Bei
Überführungen ins Inland sollen ausländische stille Reserven neutralisiert
werden. Dies gilt auch für sonstige Leistungen. Auch wenn Umstände eintreten,
die das Besteuerungsrecht Österreichs einschränken, kann Steuer anfallen. Auf
Antrag kann in bestimmten Fällen die entstandene Steuerschuld in Raten
entrichtet werden.
Auch im
außerbetrieblichen Bereich kann bei Umständen, die zur Einschränkung des
Besteuerungsrechtes von Österreich führen, Steuer anfallen. Dies betrifft vor
allem stille Reserven und Zinsen von Wirtschaftsgütern im Bereich des
Kapitalvermögens. Im Falle z. B. eines Wegzuges einer natürlichen Person oder
einer unentgeltlichen Übertragung von Kapitalanteilen an natürliche Personen im
EU-/EWR-Ausland mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe kann unter
bestimmten Umständen auf Antrag die Festsetzung der Steuerschuld aufgeschoben
werden (z. B. bis zur Veräußerung der Wertpapiere). In anderen Fällen gibt es
auch hier die Möglichkeit der Ratenzahlung auf Antrag.
Stand: 07. Februar 2018
(N) Wie kann ein
Dienstleistungsscheck verwendet werden?
Mit
einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen
Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen
Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen.
Haushaltstypische Dienstleistungen können z. B. Reinigungsarbeiten,
Beaufsichtigung von Kindern, Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache
Gartenarbeiten sein. Nicht zulässig sind z. B. Tätigkeiten für die eine
(längere) Ausbildung erforderlich ist, wie Alten- und Krankenpflege oder auch
Arbeiten in einem Unternehmen.
Im
Folgenden eine Übersicht über die wesentlichsten Bestimmungen (Details z. B.
unter www.dienstleistungsscheck-online.at):
Voraussetzungen
Ablauf
Der
Arbeitnehmer ist automatisch unfallversichert und kann auch freiwillig eine
kostenpflichtige Kranken- und Pensionsversicherung abschließen (im Jahr 2018 um
€ 61,83 pro Monat). Arbeitnehmer sollten beachten, dass wenn die Einkünfte aus
einem Dienstleistungsscheck neben andere Einkünfte treten auch Einkommensteuer
anfallen kann. Ist ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig und wird in Summe
die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, so werden dem Arbeitnehmer ebenfalls
Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere
Arbeitnehmer mittels Dienstleistungsscheck und wird die eineinhalbfache
Geringfügigkeitsgrenze überschritten, ist zusätzlich eine Dienstgeberabgabe zu
entrichten.
Stand: 07. Februar 2018
(S) Ist für unentgeltliches Aufladen eines
Elektroautos beim Arbeitnehmer ein Sachbezug
anzusetzen?
Arbeitgebereigenes Elektroauto
Kann
ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Elektroauto (CO2-Emissionswert
von 0 Gramm pro Kilometer) auch für nicht beruflich veranlasste Fahrten
einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nützen, so ist seit
2016 laut Verordnung ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.
Laut
Lohnsteuerrichtlinien sind mit dem Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile
abgegolten, die mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise
verbunden sind. Auch das unentgeltliche Aufladen eines arbeitgebereigenen
Elektroautos beim Arbeitgeber ist damit abgegolten.
Arbeitnehmereigenes Elektroauto
Auch
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ermöglicht, sein eigenes
Privat-Elektroauto kostenlos aufzuladen, liegt laut Lohnsteuerrichtlinien kein
Sachbezug vor, wenn es gratis E-Ladestationen am Abgabeort gibt.
Begründung: Der übliche Endpreis am Abgabeort ist in
diesem Fall ja Null.
Bekommt
der Arbeitnehmer die Stromkosten für ein privates Elektrofahrzeug vom
Arbeitgeber ersetzt, liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, da es sich
nicht um einen Auslagenersatz handelt.
Stand: 07. Februar 2018
(N) Wie werden Internatskosten für
Lehrlinge refundiert?
Seit
1.1.2018 hat der Lehrherr die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die
durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule
bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen
(Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind
ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu
tragen.
Kostenersatz
Der
Lehrberechtigte bekommt die Kosten mittels Antrag bei der zuständigen
Lehrlingsstelle refundiert. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass der
Lehrvertrag am ersten Tag des Aufenthalts im Internat aufrecht war. Keinen
Ersatz bekommen Lehrberechtigte beim Bund, einer Gemeinde oder einem
Gemeindeverband. Wurde beispielsweise von einem Privatquartier Umsatzsteuer in
Rechnung gestellt, so wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern nur
der Nettobetrag ersetzt.
Ablauf
Der
Förderantrag zum „Kostenersatz Unterbringungskosten“ kann unter Verwendung des
entsprechenden Formulars und unter Beilage der Zahlungsbestätigung und der
Rechnung entweder z. B. per E-Mail an die WKO Inhouse GmbH der
Wirtschaftskammern gestellt oder auch online eingebracht werden.
Stand: 07. Februar 2018
(S) Was bedeutet Target Costing?
Target
Costing, oder zu deutsch Zielkostenmanagement, startet nicht bei der
Fragestellung von Kostenverursachung, sondern geht vom Marketing aus und sucht
Antworten zu den Fragen:
Es
erfolgt also eine retrograde Kalkulation der Kosten. Insbesondere bei der
Weiterentwicklung von Produkten wird durch Zielkostenmanagement anstatt auf
das, was technisch alles möglich ist, mehr auf Kundenorientierung geachtet.
Target
Costing ist insbesondere für Unternehmen eine gute Entscheidungshilfe, die sich
in Qualität und Service vom Mitbewerb unterscheiden wollen. Diesen Unternehmen
hilft mehr Transparenz in der Produktentwicklung bei Fragen, wie z. B. Kosten
von neuen Produktfeatures in Relation zum tatsächlichen wahrgenommenen
Kundennutzen stehen.
Der
Prozess des Target Costing läuft dabei oft in folgenden Schritten ab:
Stand: 07. Februar 2018