Online-News – März 2018

 

 

 

(N) Was ändert sich bei Entgeltfortzahlungen?

 

Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen beschlossen, um die arbeitsrechtliche Stellung der Arbeiter an jene der Angestellten anzugleichen. Hier ein Überblick über die wesentlichsten Maßnahmen bei Entgeltfortzahlungen:

 

Ist ein Arbeiter wegen Krankheit oder Unfall vom Dienst verhindert, so hat sein Arbeitgeber dennoch seinen Lohn für eine bestimmte Zeit weiterhin zu bezahlen (Entgeltfortzahlung). Wie lange das volle Entgelt zu bezahlen ist, richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses (DV):

 

  • weniger als ein Jahr DV: sechs Wochen
  • ab einem Jahr DV: acht Wochen (neu, bisher erst nach fünf Jahren DV)
  • ab 15 Jahre DV: zehn Wochen
  • ab 25 Jahre DV: zwölf Wochen

 

Wie bisher besteht für weitere vier Wochen die Verpflichtung des Dienstgebers, das halbe Entgelt fortzuzahlen.

 

Wird der Arbeitnehmer wieder krank, so gilt nun auch für Angestellte, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres nur insoweit besteht, als die oben genannte Dauer insgesamt noch nicht erschöpft ist. Ein eigener Anspruch von jedenfalls acht Wochen (bzw. zehn Wochen bei 15 Jahren DV) wird durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit begründet.

 

Die Änderungen treten mit 1.7.2018 in Kraft und sind anzuwenden, wenn das Arbeitsjahr nach dem 30.6.2018 beginnt. Abweichende günstigere Regelungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung für Angestellte bleiben in der Regel aber aufrecht.

 

Auch geändert wurden die Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung bei

 

  • einvernehmlich aufgelösten Dienstverhältnissen
  • Lehrlingen: Erhöhung der Entgeltfortzahlung von vier auf acht Wochen. Weitere vier (statt bisher zwei) Wochen ist die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld zu bezahlen.
  • Dienstverhinderungen aus wichtigen persönlichen Gründen der Arbeiter

Stand: 07. Februar 2018

 

 

 

(N) Wie sind Leistungen von Schulen und ähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit?

 

Das Umsatzsteuergesetz befreit mit einer eigenen Bestimmung unter bestimmten Voraussetzungen die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen von der Umsatzsteuer. Dabei muss es sich laut Gesetz um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handeln, und nachgewiesen werden, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Auch die Umsätze von Privatlehrern an solchen Einrichtungen und auch an öffentlichen Schulen sind von der Umsatzsteuer befreit.

 

Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch Bestimmungen einer zwingend anzuwendenden EU-Verordnung. Diese EU-Verordnung regelt, dass, wenn eine Schule bzw. schulähnliche Einrichtung vorliegt und Leistungen ausgeführt werden, die entsprechend dieser Verordnung

 

  • als Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie
  • als Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient,

 

zu qualifizieren sind, die Steuerbefreiung unabhängig vom Vorliegen einer mit öffentlichen Schulen vergleichbaren Tätigkeit anzuwenden ist.

 

Die kürzlich überarbeiteten österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien führen nun auch aus, dass ein Unternehmer ab 1.1.2019 nachweisen muss, dass keine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung verfolgt wird, falls er die Befreiung unter Berufung auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien nicht gegen sich gelten lassen möchte.

 

Die Umsatzsteuerrichtlinie listet nun einige Bildungseinrichtungen auf, bei denen ab 1.1.2019 von der Vergleichbarkeit der Zielsetzung auszugehen ist, wie z. B. bestimmte Privatschulen, private Hochschulen oder Fachhochschulen.

 

Bei anderen Bildungseinrichtungen ist ab 1.1.2019 von einer vergleichbaren Zielsetzung auszugehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie z. B. eine bestimmte Zertifizierung. Inhalt und Umfang des Lehrstoffs, Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung sind für die Vergleichbarkeit der Zielsetzung nicht beachtlich.

 

Umsätze aus einem Unterricht, der den Charakter bloßer Freizeitgestaltung hat (z. B. Yoga-Kurse, Veranstaltungen mit esoterischem Inhalt, Kochkurse), fallen nicht unter diese Steuerbefreiung.

 

Laut Umsatzsteuerrichtlinien ist außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Bestimmungen der EU-Verordnung die Steuerbefreiung anzuwenden, wenn bei einer Schule bzw. schulähnlichen Einrichtung eine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit vorliegt.

Stand: 07. Februar 2018

 

 

 

(N) Was versteht man unter Entstrickungsbesteuerung?

 

Die Entstrickungsbesteuerung soll bei Gewinnverlagerung von Österreich ins Ausland und vom Ausland nach Österreich der Abgrenzung der Besteuerungshoheit Österreichs dienen.

 

Im betrieblichen Bereich werden so stille Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder Betrieben ins Ausland besteuert. Bei Überführungen ins Inland sollen ausländische stille Reserven neutralisiert werden. Dies gilt auch für sonstige Leistungen. Auch wenn Umstände eintreten, die das Besteuerungsrecht Österreichs einschränken, kann Steuer anfallen. Auf Antrag kann in bestimmten Fällen die entstandene Steuerschuld in Raten entrichtet werden.

 

Auch im außerbetrieblichen Bereich kann bei Umständen, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes von Österreich führen, Steuer anfallen. Dies betrifft vor allem stille Reserven und Zinsen von Wirtschaftsgütern im Bereich des Kapitalvermögens. Im Falle z. B. eines Wegzuges einer natürlichen Person oder einer unentgeltlichen Übertragung von Kapitalanteilen an natürliche Personen im EU-/EWR-Ausland mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe kann unter bestimmten Umständen auf Antrag die Festsetzung der Steuerschuld aufgeschoben werden (z. B. bis zur Veräußerung der Wertpapiere). In anderen Fällen gibt es auch hier die Möglichkeit der Ratenzahlung auf Antrag.

Stand: 07. Februar 2018

 

 

 

(N) Wie kann ein Dienstleistungsscheck verwendet werden?

 

Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen. Haushaltstypische Dienstleistungen können z. B. Reinigungsarbeiten, Beaufsichtigung von Kindern, Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache Gartenarbeiten sein. Nicht zulässig sind z. B. Tätigkeiten für die eine (längere) Ausbildung erforderlich ist, wie Alten- und Krankenpflege oder auch Arbeiten in einem Unternehmen.

 

Im Folgenden eine Übersicht über die wesentlichsten Bestimmungen (Details z. B. unter www.dienstleistungsscheck-online.at):

 

Voraussetzungen

  • Arbeitnehmer: Muss berechtigt sein, in Österreich und im jeweiligen Bundesland zu arbeiten. Seit 1.4.2017 können auch Personen, die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, beschäftigt werden.
  • Arbeitsverhältnis: Dies muss auf längstens ein Monat befristet sein. Die befristeten Arbeitsverhältnisse können jedoch ohne zahlenmäßige Begrenzung und auch unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht.
  • Entgelt: Innerhalb eines Kalendermonats dürfen sämtliche Entgelte eines Arbeitnehmers aus Arbeitsverhältnissen auf Basis des Dienstleistungsschecks mit einem bestimmten Arbeitgeber nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zuzüglich Urlaubsersatzleistungen und Sonderzahlungsanteil übersteigen (Grenze 2018: € 600,07 pro Monat).

 

Ablauf

  • Der Dienstleistungsscheck kann vom Arbeitgeber entweder physisch z. B. bei einer Trafik oder online erworben werden. Ein Dienstleistungsscheck im Wert von beispielsweise € 10,00 hat für den Dienstgeber einen Preis von € 10,20, da die Unfallversicherung und ein Verwaltungskostenanteil eingerechnet werden. Als Untergrenze für den Stundenlohn gilt der Mindeststundenlohn für Haushaltsgehilfen im jeweiligen Bundesland.
  • Am Dienstleistungsscheck sind Name und SV-Nummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers und auch der Tag der Beschäftigung auszufüllen. Beim ersten Mal ist auch ein Beiblatt mit ergänzenden Daten (elektronisch) abzugeben.
  • Der Dienstleistungsscheck kann (elektronisch) bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau eingereicht werden, die dann den Betrag an den Dienstnehmer überweist.

 

Der Arbeitnehmer ist automatisch unfallversichert und kann auch freiwillig eine kostenpflichtige Kranken- und Pensionsversicherung abschließen (im Jahr 2018 um € 61,83 pro Monat). Arbeitnehmer sollten beachten, dass wenn die Einkünfte aus einem Dienstleistungsscheck neben andere Einkünfte treten auch Einkommensteuer anfallen kann. Ist ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig und wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, so werden dem Arbeitnehmer ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere Arbeitnehmer mittels Dienstleistungsscheck und wird die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze überschritten, ist zusätzlich eine Dienstgeberabgabe zu entrichten.

Stand: 07. Februar 2018

 

 

 

(S) Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos beim Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?

 

Arbeitgebereigenes Elektroauto

Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) auch für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nützen, so ist seit 2016 laut Verordnung ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.

 

Laut Lohnsteuerrichtlinien sind mit dem Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile abgegolten, die mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise verbunden sind. Auch das unentgeltliche Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektroautos beim Arbeitgeber ist damit abgegolten.

 

Arbeitnehmereigenes Elektroauto

Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ermöglicht, sein eigenes Privat-Elektroauto kostenlos aufzuladen, liegt laut Lohnsteuerrichtlinien kein Sachbezug vor, wenn es gratis E-Ladestationen am Abgabeort gibt.

 

Begründung: Der übliche Endpreis am Abgabeort ist in diesem Fall ja Null.

 

Bekommt der Arbeitnehmer die Stromkosten für ein privates Elektrofahrzeug vom Arbeitgeber ersetzt, liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, da es sich nicht um einen Auslagenersatz handelt.

Stand: 07. Februar 2018

 

 

 

(N) Wie werden Internatskosten für Lehrlinge refundiert?

 

Seit 1.1.2018 hat der Lehrherr die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen.

 

Kostenersatz

Der Lehrberechtigte bekommt die Kosten mittels Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle refundiert. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass der Lehrvertrag am ersten Tag des Aufenthalts im Internat aufrecht war. Keinen Ersatz bekommen Lehrberechtigte beim Bund, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband. Wurde beispielsweise von einem Privatquartier Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern nur der Nettobetrag ersetzt.

 

Ablauf

Der Förderantrag zum „Kostenersatz Unterbringungskosten“ kann unter Verwendung des entsprechenden Formulars und unter Beilage der Zahlungsbestätigung und der Rechnung entweder z. B. per E-Mail an die WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern gestellt oder auch online eingebracht werden.

Stand: 07. Februar 2018

 

 

 

(S) Was bedeutet Target Costing?

 

Target Costing, oder zu deutsch Zielkostenmanagement, startet nicht bei der Fragestellung von Kostenverursachung, sondern geht vom Marketing aus und sucht Antworten zu den Fragen:

 

  • Was braucht der Markt?
  • Was darf ein Produkt kosten?

 

Es erfolgt also eine retrograde Kalkulation der Kosten. Insbesondere bei der Weiterentwicklung von Produkten wird durch Zielkostenmanagement anstatt auf das, was technisch alles möglich ist, mehr auf Kundenorientierung geachtet.

 

Target Costing ist insbesondere für Unternehmen eine gute Entscheidungshilfe, die sich in Qualität und Service vom Mitbewerb unterscheiden wollen. Diesen Unternehmen hilft mehr Transparenz in der Produktentwicklung bei Fragen, wie z. B. Kosten von neuen Produktfeatures in Relation zum tatsächlichen wahrgenommenen Kundennutzen stehen.

 

Der Prozess des Target Costing läuft dabei oft in folgenden Schritten ab:

 

  • Festlegung der Zielkosten: Ein Produktpreis wird ermittelt, der sich entweder am Markt oder auf Basis betrieblicher Erfahrungen orientiert. Vom Preis abgezogen wird der Gewinnaufschlag.
  • Aufspaltung der Zielkosten auf Produktkomponenten bzw. -funktionen
  • Erreichung der Zielkosten: Umsetzung der Maßnahmen

Stand: 07. Februar 2018