Online-News – Mai 2018
(N) Wie erfährt die Finanz von
Kapitalabflüssen?
Mit der
Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz
geschaffen. Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem alle Banken,
Kapitalabflüsse ab mindestens € 50.000,00 von Konten oder Depots natürlicher
Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Ausgenommen von
dieser Meldepflicht sind z. B. Kapitalabflüsse von Geschäftskonten oder
Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern.
Kapitalabflüsse,
im Sinne dieser Reglung, sind:
Auch
Umwidmungen eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sowie die
Überweisung von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto stellen
Kapitalabflüsse dar.
Um
mögliche Umgehungsmodelle zu vermeiden, besteht auch Meldepflicht, wenn der
Kapitalabfluss in mehreren Vorgängen, zwischen denen offenkundig eine
Verbindung gegeben ist, getätigt wurde.
Die
Bank hat die entsprechende Meldung jeweils bis zum letzten Tag des auf den
Kapitalabfluss folgenden Monats abzugeben.
Zudem
müssen Banken auch Zuflüsse auf Konten und Depots von natürlichen Personen oder
liechtensteinischen Stiftungen ab € 50.000,00 melden, wenn sie getätigt wurden
aus der Schweiz zwischen dem 1.7.2011 und dem 31.12.2012 oder aus Liechtenstein
zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2013.
Die
Finanz prüft nun verstärkt diese Meldungen und fordert oft standardmäßig eine
Vielzahl an Unterlagen ein.
Stand: 09. April 2018
(N) Registrierkasse: Wie funktioniert
der laufende Betrieb?
Sie
haben geklärt, ob Sie eine Registrierkasse benötigen, welche Umsätze zu
erfassen sind, die Registrierkasse angeschafft und samt Sicherheitseinheit bei
der Finanz registriert und in Betrieb genommen? Nach
Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb. Im
Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen dazu:
Welche Kontrollbelege und Sicherungen müssen
erstellt werden?
Was ist bei einem Ausfall der Sicherheitseinheit
zu tun?
Die
Barumsätze sind auf einer anderen Registrierkasse mit funktionierender
Sicherheitseinheit zu erfassen. Wenn dies nicht möglich ist, verwenden Sie für
die zwischenzeitlichen Barumsätze die Zeichenkette „Sicherheitseinrichtung
ausgefallen“ anstatt des Signatur- oder Siegelwertes, und versehen Sie den
Beleg mit einem entsprechenden Vermerk. Nach der Reparatur ist über die Belege,
die während des jeweiligen Ausfalles mit dem Hinweis „Sicherheitseinrichtung
ausgefallen“ zu versehen waren, ein Sammelbeleg mit Betrag Null (0) zu
erstellen. Der Beleg ist im Datenerfassungsprotokoll zu speichern.
Wenn
die Sicherheitseinheit nicht nur vorübergehend (laut BMF für mehr als 48
Stunden) ausfällt, müssen Beginn und Ende des Ausfalls ohne unnötigen Aufschub
(laut BMF binnen einer Woche) über FinanzOnline gemeldet werden.
Was ist bei einem Ausfall der Registrierkasse zu
tun?
Zur
Fehlerbehebung wenden Sie sich am besten an den Kassenhersteller. Weichen Sie
in der Zwischenzeit auf eine funktionierende Kasse aus oder – wenn das nicht
möglich ist – nehmen Sie die Ausstellung der Belege samt Zweitschrift händisch
vor. Die händischen Zweitschriften sind nach der Reparatur nachzuerfassen (eine
Bezugnahme auf den händischen Beleg ist laut Finanzministerium ausreichend) und
aufzubewahren.
Werden
Buchungen vorgenommen, die die Fehlersuche unterstützen, sind diese als
Trainingsbuchungen zu kennzeichnen.
Ist die
Reparatur nicht möglich oder sind Daten beschädigt, muss das alte
Datenerfassungsprotokoll gesichert werden und die Registrierkasse außer Betrieb
genommen werden. Eine neuerliche Inbetriebnahme ist erforderlich.
Wenn
die Registrierkasse nicht nur vorübergehend ausfällt (laut BMF für mehr als 48
Stunden), müssen Beginn und Ende des Ausfalls und eine allfällige
Außerbetriebnahme ohne unnötigen Aufschub (laut BMF binnen einer Woche) über FinanzOnline
gemeldet werden.
Was ist bei einer geplanten Außerbetriebnahme der
Registrierkasse zu tun?
Erstellen
Sie einen Schlussbeleg mit Betrag Null und sichern Sie das
Datenerfassungsprotokoll. Bewahren Sie beides entsprechend der Vorschriften der
Bundesabgabenordnung für mindestens sieben Jahre auf. Melden Sie die
Außerbetriebnahme mittels FinanzOnline. Die Meldung ist laut Bundesministerium
für Finanzen nur dann erforderlich, wenn die Registrierkasse geplant dauerhaft
außer Betrieb genommen wird – also nicht bei Betriebsferien oder zwischen den
Saisonen bei einem Saisonbetrieb.
Stand: 09. April 2018
(S) Umsatzsteuer: Was ist eine
Großreparatur bei Gebäuden?
Ändern
sich bei einem Gebäude, das der Unternehmer als Anlagevermögen verwendet, die
Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den
Vorsteuerabzug maßgebend waren, so ist in einem bestimmten Ausmaß eine
Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für
Vorsteuerbeträge, die bei Gebäuden auf Kosten von Großreparaturen entfallen.
Der
Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer
Entscheidung genauer definiert. Daraufhin hat das BMF auch die
Umsatzsteuerrichtlinien angepasst:
Eine
„Großreparatur“ im Sinne der Umsatzsteuer sei ein
(In der entsprechenden Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes war die Wertrelation von Großreparatur zu Gebäude nur
2 %.)
Stand: 09. April 2018
(N) Was ist bei Managerversicherungen
steuerlich zu beachten?
Manager,
Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen
Haftungsfragen konfrontiert.
Sogenannte
D&O-Versicherungen (Vermögensschadenversicherungen) versuchen, dieses
Haftungsrisiko zu reduzieren. Nur welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich
daraus? Laut Rechtsmeinung des BMFs in den Lohnsteuerrichtlinien sind
Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge
Fehlhandelns von Führungskräften steuerlich wie folgt zu behandeln:
Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und
Begünstigter
In
diesem Fall sind die Prämienzahlungen beim Unternehmen Betriebsausgaben. Beim
Manager liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer, Begünstigter
ist der Arbeitgeber
Hier
sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im
Versicherungsfall liegen beim Arbeitgeber Einnahmen vor.
Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer und
Begünstigter
Auch
hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im
Versicherungsfall hat der Arbeitnehmer Einnahmen denen die Schadenszahlungen an
den Arbeitgeber als Werbungskosten gegenüberstehen (unter Berücksichtigung der
allgemeinen Grundsätze).
Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer, Begünstigter
ist geschädigter Dritter
Die
Prämienzahlungen sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten, keine Einnahmen im
Versicherungsfall.
Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Begünstigter
ist geschädigter Dritter
Die
Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, kein Vorteil aus dem
Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer.
Stand: 09. April 2018
(S) Wie kann ich meine Abgaben
entrichten?
Laut
Bundesabgabenordnung gelten Abgaben u. a. als entrichtet
-
dem Finanzamt bar ausbezahlt wird, am Tag der
Auszahlung
-
auf das Postscheckkonto des Finanzamtes
überwiesen wird, am Tag der Überweisung durch das Abgabepostamt
-
auf Abgabenschuldigkeiten desselben
Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben
-
auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen
Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch
am Tag der Entstehung der Guthaben
Grundsätzlich
kommen alle zivilrechtlich zulässigen Entrichtungsformen auch für Abgaben in
Betracht. So sind z. B. auch Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von
Wechsel jedoch explizit nicht.
Respirofrist
Erfolgt
bei Postanweisung, Überweisung oder Verrechnungsscheck die Gutschrift (bzw.
Auszahlung) zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der
zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so bleibt grundsätzlich die
Verspätung ohne Rechtsfolgen. In den Lauf der dreitägigen Frist werden
Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24.12. nicht
eingerechnet.
Electronic Banking
Überweisungen
(auch jene durch Postanweisungen) haben mittels Electronic-Banking zu erfolgen,
wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist. Die elektronische Überweisung ist
dann zumutbar, wenn der Zahlungspflichtige das ihm von seinem Kreditinstitut
zur Verfügung gestellte Electronic-Banking-System bereits zur Entrichtung von
Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt und er über einen Internetanschluss
verfügt.
Die
Beauftragung zur Entrichtung von Abgaben durch elektronische Überweisung hat
entweder
zu
erfolgen.
Stand: 09. April 2018
(N) Was ist die Grundsteuer?
Von der
Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert. Eine bestehende
Vermögenssteuer ist die Grundsteuer, die der Gemeinde zugutekommt.
Der
Grundsteuer unterliegt inländischer Grundbesitz wie
Von der
Grundsteuer befreit ist unter anderem bestimmter Grundbesitz des Bundes, des
Roten Kreuzes, der freiwilligen Feuerwehren, von Sportvereinen, von Kirchen
oder Religionsgemeinschaften oder auch z. B. Grundbesitz für den öffentlichen
Verkehr. Zudem können Bundesländer mit Landesgesetzen zeitlich befristete
Grundsteuerbefreiungen festlegen (z. B. für neue geförderte Wohnobjekte), die
dann z. B. bei der Gemeinde beantragt werden können.
Steuerschuldner
der Grundsteuer ist grundsätzlich der Eigentümer oder Berechtigte.
Besteuerungsgrundlage ist der für den Veranlagungszeitraum maßgebende
Einheitswert. Auf den Einheitswert ist eine Steuermesszahl (maximal 2 ‰)
anzuwenden. Die Steuermesszahl wird beeinflusst, je nachdem ob es sich um land-
und forstwirtschaftliches Vermögen, Einfamilienhäuser oder Mietwohngrundstücke
oder eben ein allgemeines Grundstück handelt. Auf die Steuermesszahl wenden die
Gemeinden einen Hebesatz bis zu 500 % an. Daraus ergibt sich, dass die
Grundsteuer höchstens 1 % des Einheitswertes beträgt.
Die
Grundsteuer wird von den Gemeinden eingehoben und wird am 15.2., 15.5., 15.8.
und 15.11. zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Übersteigt der
Jahresbetrag nicht € 75,00, so wird die Steuer am 15.5. mit dem Jahresbetrag
fällig.
Zusätzlich
zur Grundsteuer gibt es auch noch eine Abgabe von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben und die Bodenwertabgabe für unbebaute
Grundstücke.
Stand: 09. April 2018
(S) Was ist eine Blockchain?
Im
Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist,
oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben. So werden z.
B. für Geldüberweisungen Banken beauftragt.
Vertrauen
kann aber auch grundsätzlich durch ein Netzwerk von Nutzer sichergestellt
werden, ohne einen Dritten zu involvieren. Als technische Basis kann eine
sogenannte Blockchain verwendet werden. Dabei werden Datensätzen, wie z. B. die
Transaktion einer Geldüberweisung, ein eindeutiger Code (Hashwert) angefügt.
Durch eine besondere Verkettung von Blöcken von Datensätzen (Blockchain) wird
sichergestellt, dass einzelne Transaktionen nicht geändert werden können, ohne
dass dies nicht sofort erkennbar wird. Die Blockchain wird nun nicht zentral
auf einem Server gespeichert, sondern jeder Nutzer hat grundsätzlich die
gesamte Blockchain dezentral verfügbar. Änderungen eines einzelnen Nutzers
würden also sehr schnell erkannt, da sich der Hashwert der Kette ändert.
Alle
Transaktionen in der Blockchain sind offengelegt – somit kann jeder im Netzwerk
sofort erkennen, ob jemand die finanziellen Mittel für eine Transaktion hat.
Die Akteure einer Blockchain treten allerdings nur unter einem Pseudonym auf –
die Identität ist so geschützt, obwohl alle Transaktionen offengelegt sind.
Die
Blockchain-Technologie wird für digitale Währungen aber bereits auch für andere
Bereiche des Geschäftslebens eingesetzt – Tendenz steigend.
Stand: 09. April 2018