Online-News – April 2019
(N) Wie ist der neue persönliche Feiertag geregelt?
Der Nationaltrat hat beschlossen, den Karfreitag als gesetzlichen
Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen.
Alle Arbeitnehmer haben aber künftig die Möglichkeit, einen persönlichen
Feiertag auszuwählen, an welchem dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Urlaub zu
gewähren ist. Der persönliche Feiertag ist allerdings aus dem bestehenden
Urlaubsanspruch zu entnehmen, ein zusätzlicher Urlaubstag dafür ist nicht
vorgesehen.
Möchte ein Arbeitnehmer nun einen seiner Urlaubstage als persönlichen
Feiertag nutzen, so muss er dies dem Arbeitgeber spätestens drei Monate im
Voraus schriftlich bekannt geben. Wählt man einen persönlichen Feiertag
innerhalb der ersten drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung, so gilt
abweichend, dass dieser frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem
gewünschten Termin dem Arbeitgeber bekannt zu geben ist. So soll es den
Arbeitnehmern ermöglicht werden, den Karfreitag 2019 bereits entsprechend der
neuen Regelung als persönlichen Feiertag zu bestimmen.
Ersucht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch an seinem persönlichen
Feiertag zu arbeiten, und kommt der Arbeitnehmer diesem Ersuchen nach, so
besteht zusätzlich zur Bezahlung der Arbeitsleistung ein Anspruch auf
Urlaubsentgelt. Der Urlaubstag kann dann später konsumiert werden.
Die neue Gesetzesänderung erklärt auch Bestimmungen in Normen der
kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivverträge), die für den Karfreitag nur für
Protestanten, Altkatholiken und Methodisten vorsehen, als unwirksam und auch
künftig als unzulässig.
Die endgültige Gesetzwerdung (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) war
bei Drucklegung noch abzuwarten.
Stand: 07. März 2019
(N) Müssen Arbeitszeitaufzeichnungen
der Arbeitnehmer geführt werden?
Arbeitgeber haben in der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer
Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Im Folgenden dazu
ein Überblick zu den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes:
Aufzuzeichnen sind:
Bei Durchrechnung der Arbeitszeit, wie z. B. bei Gleitzeit, sind auch
der Beginn und die Dauer eines Durchrechnungszeitraums festzuhalten.
Die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über die Ruhepausen
entfällt, wenn durch Betriebsvereinbarung, bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat
durch schriftliche Einzelvereinbarung, Beginn und Ende der Ruhepausen
festgelegt werden oder es den Arbeitnehmern überlassen wird, innerhalb eines
festgelegten Zeitraums die Ruhepausen zu nehmen.
Bei Arbeitnehmern mit einer schriftlich festgehaltenen fixen Arbeitszeiteinteilung haben die
Arbeitgeber lediglich deren Einhaltung zu bestätigen und es sind nur
Abweichungen von dieser Einteilung (z. B. Mehr- oder Überstunden) laufend
aufzuzeichnen.
Insbesondere bei gleitender Arbeitszeit kann vereinbart werden, dass die
Arbeitszeitaufzeichnungen vom
Arbeitnehmer geführt werden. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer zur
ordnungsgemäßen Führung dieser Aufzeichnungen anzuleiten. Nach Ende der
Gleitzeitperiode hat der Arbeitgeber sich diese Aufzeichnungen aushändigen zu
lassen und zu kontrollieren.
Werden die Aufzeichnungen vom Arbeitgeber durch ein Zeiterfassungssystem geführt, so ist dem Arbeitnehmer auf Verlangen
eine Abschrift der Arbeitszeitaufzeichnungen zu übermitteln, andernfalls ist
ihm Einsicht zu gewähren.
Für Arbeitnehmer, welche die Lage
ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können
oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben (z. B.
Teleheimarbeiter), sind ausschließlich Aufzeichnungen über die Dauer der
Tagesarbeitszeit zu führen.
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten können von der
Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen
geahndet werden.
Besondere Bestimmungen gelten unter anderem bei der Beschäftigung von
Lenkern, Arbeitnehmern in Krankenanstalten, Bäckereimitarbeitern und
Jugendlichen.
Stand: 07. März 2019
(N) Können Vorsteuern auch pauschal
ermittelt werden?
Unternehmer können die abziehbaren Vorsteuerbeträge unter bestimmten
Voraussetzungen auch pauschal ermitteln. Das Umsatzsteuergesetz sieht hier eine
Basispauschalierung und mehrere Branchenpauschalierungen vor.
Basispauschalierung
Die Basispauschalierung können Unternehmer anwenden, bei denen auch die
Voraussetzungen der Basispauschalierung der Einkommensteuer vorliegen (keine
Buchführungspflicht, keine freiwillige Buchführung, Umsatz im vorangegangenen
Wirtschaftsjahr beträgt nicht mehr als € 220.000,00).
Ist dies gegeben, können die abziehbaren Vorsteuerbeträge mit einem
Durchschnittssatz von 1,8 % des Gesamtumsatzes aus gewerblicher Tätigkeit oder
selbständiger Arbeit ermittelt werden (mit Ausnahme der Umsätze aus
Hilfsgeschäften). Dabei ist ein Höchstbetrag von € 3.960,00 zu beachten.
Zusätzlich zum Pauschale können bestimmte Vorsteuerbeträge abgezogen
werden. Dies betrifft Vorsteuerbeträge
Branchenpauschalierungen
Eine pauschale Ermittlung der Vorsteuern ist auch entsprechend der
Branchenpauschalierungen für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Lebensmitteleinzel-
oder Gemischtwarenhändler, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler und
Schriftsteller und für das Einstellen fremder Pferde möglich. Hier sind jeweils
besondere Regelungen zu beachten. Gesondert geregelt ist auch die Pauschalierung
für Land- und Forstwirte.
Stand: 07. März 2019
(N) Kann die auswärtige
Berufsausbildung eines Kindes steuerlich geltend gemacht werden?
Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen
sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Das Einkommensteuergesetz
führt unter anderem explizit Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines
Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung an, wenn im
Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit
besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages
von € 110,00 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt – ein Selbstbehalt
ist nicht abzuziehen.
Die Lohnsteuerrichtlinien konkretisieren dies wie folgt:
Der Pauschbetrag steht pro angefangenem Kalendermonat der
Berufsausbildung zu, auch während der Schul- und Studienferien. Bei mehreren
Unterhaltspflichtigen steht der Pauschbetrag im Verhältnis der Kostentragung
für die Berufsausbildung zu.
Der Pauschalbetrag kann nicht angesetzt werden, wenn dieser Schulbesuch
oder dieses Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten
auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Schule
oder Universität absolviert werden kann.
Voraussetzung ist, dass die Absicht besteht, durch ernsthaftes und
zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen
Prüfungen abzulegen (z. B. erfolgreicher Abschluss innerhalb der doppelten
festgelegten Studiendauer).
Eine Verordnung regelt, dass Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr
als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes
liegen. Bei kürzeren Entfernungen gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen
für die Absetzbarkeit:
Stand: 07. März 2019
(S) Kann für Wohnmobile ein
Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu entscheiden, ob auch für ein
Wohnmobil das gleiche Vorsteuerabzugsverbot gilt wie bei einem Pkw.
Sachverhalt
Eine GmbH mit Sitz in Wien betreibt ein Institut für Erwachsenenbildung.
Sie erwarb im Streitjahr 2011 ein gebrauchtes Wohnmobil. Das Fahrzeug sollte
helfen, Kosten für Nächtigungen des Geschäftsführers zu sparen, der in Ausübung
seiner Tätigkeit viel reist. Da die GmbH in Österreich viele Standorte hat,
wird das Wohnmobil auch für Transporte herangezogen. Zudem werden in dem
Fahrzeug auch „Einzelcoachings“ durchgeführt, wenn keine anderen Räume zur
Verfügung stehen. Das Wohnmobil war ein Modell, welches als Basis ein Fahrzeug
aus der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse hatte.
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) stand kein Vorsteuerabzug
für den Erwerb und Betrieb des Wohnmobils zu, weil das BFG der Ansicht war,
dass es sich beim gegenständlichen Fahrzeug um einen Pkw oder Kombi handelt.
Der VwGH hob nun diese Entscheidung des Bundesfinanzgerichts auf.
Fazit des VwGH
Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder
Aufenthaltszwecke ausgestattet sind. Sie werden von Personenkraftwagen
unterschieden, auch wenn sie zum Teil wie diese behandelt werden. Da sie aber
weder ausschließlich noch vorwiegend der Beförderung von Personen dienen und
auch keine „Mischform zwischen Lastwagen und Personenkraftwagen“ sind, werden
Wohnmobile vom Vorsteuerausschluss des Umsatzsteuergesetzes nicht erfasst – der
Vorsteuerabzug für Wohnmobile steht daher zu.
Voraussetzungen beachten
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber jedenfalls auch die
Voraussetzungen, die für die Behandlung als Betriebsvermögen zu erfüllen sind.
Stand: 07. März 2019
(N) Welche Auswirkung hat das neue
Testverfahren für den CO2/km-Wert von Pkws auf Sachbezug und NoVA?
Ob für die Privatnutzung eines Pkws ein Sachbezug von 1,5 % oder 2 %
anzusetzen ist, hängt vom maximalen CO2-Emissionswert eines Pkws im
Jahr der Anschaffung (bei Gebrauchtwagen gilt das Jahr der Erstzulassung) ab.
Auch die Berechnung der NoVA hängt von diesem Wert ab.
Das bisherige Verfahren zur Feststellung des CO2/km-Werts
eines Pkws (NEFZ – Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde umgestellt auf ein
neues, nämlich das WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test
Procedure). Dies soll realistischere Ergebnisse bezüglich CO2-Emissionen
liefern.
Laut Finanzministerium gilt nun für 2019:
Seit 1.9.2017 wird bei allen neu typisierten Pkws das Prüfverfahren WLTP
angewendet. Dieser Wert kann auf den NEFZ-Wert zurückgerechnet werden. Für
diese Fahrzeuge ist für Sachbezug und NoVA der korrelierende NEFZ-Wert zu
verwenden. Für Fahrzeuge vor diesem Stichtag gilt der alte NEFZ-Wert. Seit
1.9.2018 sind auch alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Messmethode WLTP zu
unterziehen. Auch für diese Fahrzeuge ist der korrelierende NEFZ-Wert zu
verwenden. Der korrelierende NEFZ ist im Zulassungsschein bereits ausgewiesen.
Ist im Zulassungsschein noch der ursprüngliche NEFZ-Wert ausgewiesen, so ist
dieser für die Besteuerung heranzuziehen.
Ab 1.1.2020 gilt: Für die Berechnung der Sachbezugswerte und der NoVA sind
voraussichtlich die neuen, nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelten, CO2-Emissionen
heranzuziehen.
Der CO2-Emissionswert kann dem Zulassungsschein entnommen
werden bzw. bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen online abgefragt werden.
Stand: 07. März 2019
(S) Wie kommen Sie schneller zu Ihrem
Geld?
Unternehmen gehen oft in Vorleistung für Ihre Kunden, indem erbrachte
Leistungen erst nach Erbringung fakturiert werden und dem Kunden auch ein
Zahlungsziel eingeräumt wird. Dies bedeutet jedoch für das Unternehmen, dass es
meist zumindest die Zeitspanne zwischen Lieferung bzw. Leistungserbringung und
dem Zahlungseingang am eigenen Bankkonto finanzieren muss.
Hier einige Tipps, wie diese Zeitspanne möglichst kurz gehalten werden
kann:
Stand: 07. März 2019