Online-News – Februar 2019
(N) Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2018
Die Arbeitnehmerveranlagung für 2018 kann bereits beim Finanzamt
eingereicht werden (bevorzugt über Finanz-Online). Sollten Sie keine
Veranlagung für 2018 einreichen und es besteht dennoch eine Steuergutschrift,
so führt die Finanz unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische
(antragslose) Arbeitnehmerveranlagung durch. Dieser Artikel soll Ihnen einige
Tipps geben, wie Sie als Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Absetzbeträge
Absetzbeträge kürzen die zu bezahlende Steuer. Beispiele für
Absetzbeträge, die grundsätzlich bei der monatlichen Abrechnung bereits
berücksichtigt werden, sind der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer oder der
Pensionistenabsetzbetrag für Pensionisten.
Alleinverdiener/Alleinerzieher können unter bestimmten Voraussetzungen
in der Arbeitnehmerveranlagung einen Absetzbetrag in Höhe von € 494,00 pro Jahr
bei einem Kind (€ 669,00 bei zwei Kindern, € 889,00 bei drei Kindern und für
jedes weitere Kind € 220,00) geltend machen. Bei Unterhaltsleistungen kann ein
Unterhaltsabsetzbetrag zustehen. Der Familienbonus Plus steht erst ab 2019 zu.
Negativsteuer
Auch für Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer, sondern nur
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, kann es sinnvoll sein, eine Veranlagung
durchzuführen. Arbeitnehmer können für 2018 maximal € 400,00, Pendler sogar
maximal € 500,00 und Pensionisten maximal € 110,00 der SV-Beiträge
rückerstattet bekommen. Auch der Alleinverdienerabsetzbetrag ist
negativsteuerfähig.
Sonderausgaben/Werbungskosten/außergewöhnliche
Belastungen
Überprüfen Sie Ihre Rechnungen aus dem Jahr 2018 (wichtig ist der
Zeitpunkt der Bezahlung), ob die Ausgaben als Werbungskosten, Sonderausgaben
oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
Zu den Werbungskosten zählen z. B. Aus- und Fortbildungskosten, aber
auch Umschulungsmaßnahmen und Fahrt- und Reisekosten. Um hier einen Steuervorteil
erzielen zu können, sollten die Werbungskosten € 132,00 übersteigen, da ein
Werbungskostenpauschale in dieser Höhe bei der laufenden Lohnverrechnung
bereits berücksichtigt wird.
Bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Bühnenangehörige, Politiker, Journalisten,
Vertreter, Expatriates, können ein deutlich höheres Werbungskostenpauschale
geltend machen. Für Pendler ist das Pendlerpauschale unter bestimmten
Voraussetzungen absetzbar.
Als Sonderausgaben sind beispielsweise bestimmte Spenden (bis maximal 10
% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Kalenderjahres 2018), Steuerberatungskosten,
Kirchenbeiträge (bis € 400,00 jährlich) und Nachkäufe von
Pensionsversicherungsmonaten absetzbar. Bestimmte Sonderausgaben (z. B. Spenden
und der Kirchenbeitrag) werden von den empfangenden Organisationen bereits
direkt an die Finanz übermittelt. Sogenannte „Topf-Sonderausgaben“ (z. B.
Versicherungsprämien, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schaffung von
Wohnraum) können für die Veranlagung 2018 grundsätzlich nur mehr für
Alt-Verträge (Abschluss vor 2016) abgesetzt werden.
Außergewöhnliche Belastungen sind nicht alltägliche Belastungen, die
zwangsläufig entstehen. Hier ist auch oft ein einkommensabhängiger Selbstbehalt
zu berücksichtigen. So können unter anderem bestimmte Kinderbetreuungskosten
bis maximal € 2.300,00 pro Kind für 2018 letztmalig auch noch ohne Selbstbehalt
abgesetzt werden. Aber auch Katastrophenschäden, Krankheitskosten und
Pflegekosten können beispielweise außergewöhnliche Belastungen sein. Bei einer
Behinderung können u. a. pauschale Freibeträge geltend gemacht werden.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt für 2018 unter bestimmten Voraussetzungen €
440,00 jährlich pro Kind, wenn er von einem einzigen Steuerpflichtigen für ein
Kind geltend gemacht wird, oder € 300,00 jährlich pro Kind, wenn er von zwei
Steuerpflichtigen für dasselbe Kind in Anspruch genommen wird.
Stand: 09. Jänner 2019
(N) Wie haften Auftraggeber bei der
Weitergabe von Bauleistungen für SV-Beiträge und Lohnabgaben?
Auftraggebende Unternehmen in der Baubranche trifft eine besondere
Haftung bei der Weitergabe von Bauleistungen für Sozialversicherungsbeiträge
und Lohnabgaben ihrer Subunternehmer. Dazu hier eine Übersicht der
wesentlichsten Bestimmungen:
Höhe der Haftung
Wenn die Erbringung von Bauleistungen (Definition laut dem
Umsatzsteuergesetz) von einem Unternehmen (auftraggebendes Unternehmen) an ein
anderes Unternehmen (beauftragtes Unternehmen) ganz oder teilweise
weitergegeben wird, so tritt folgende Haftungsregel ein:
Das auftraggebende Unternehmen haftet gegenüber der Sozialversicherung
bis zu einem Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. Die Haftung
umfasst alle vom beauftragten Unternehmen an den Krankenversicherungsträger zu
entrichtenden Beiträge und Umlagen, die bis zum Ende des Kalendermonats fällig
werden, in dem die Leistung des Werklohnes erfolgt.
Daneben haftet der Auftraggeber gegenüber dem Finanzamt auch für die
Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer, DB, DZ) seiner Subunternehmer bis zur Höhe
von 5 % des Werklohnes.
Entfall der Haftung
Die oben genannte Haftung entfällt unter bestimmten Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Aufnahme in
die Liste
Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Unternehmens in die HFU-Liste
sind vor allem folgende:
In die Liste können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch natürliche
Personen ohne Dienstnehmer eintragen lassen.
Stand: 09. Jänner 2019
(N) Wie lange muss ich meine
Unterlagen aufbewahren?
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere
entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die
Frist beginnt am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden, zu
laufen. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr läuft die Frist vom Ende des
Jahres weg, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Für bestimmte Unterlagen gibt es jedoch eigene Aufbewahrungsfristen.
Beispiele für verlängerte Aufbewahrungsfristen sind:
Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich
sind. Daher kann es sinnvoll sein, Unterlagen auch so lange aufzuheben.
Bei elektronischen Rechnungen müssen die Echtheit der Herkunft, die
Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit vom Zeitpunkt der
Rechnungsausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist gewährleistet werden.
Auch beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie im Privatvermögen
sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, unbefristet
aufbewahrt werden (z. B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und
Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen). So
können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der
Berechnung des Veräußerungsgewinnes für die Immobilienertragsteuer angesetzt
werden.
Stand: 09. Jänner 2019
(S) Wie kann ich per Handy-App
Arztrechnungen bei der Sozialversicherung zur Vergütung einreichen?
Neben den Online-Serviceportalen der Sozialversicherungsträger können
Sie auch mit Ihrem Mobiltelefon über unterschiedliche Apps Rechnungen zur
Rückerstattung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Dies erfolgt
meist über eine sogenannte sichere Verbindung mittels der Handy-Signatur, d. h.
bevor Sie diese Services nutzen können, müssen Sie sich eine Handysignatur
besorgen (weitere Informationen dazu auf www.buergerkarte.at). Die
Handy-Signatur wirkt wie Ihre amtliche elektronische Unterschrift.
Für GKK-Versicherte: MeineSV Cash
Mit der App „MeineSV CASH“ können GKK-Versicherte z. B. ihre Rechnungen
von Wahlärzten, Wahltherapeuten oder von Heilbehelfen als Anträge auf
Kostenerstattungen einreichen. Dabei wird die Rechnung mit dem Smartphone
fotografiert und mit der App bei der Gebietskrankenkasse eingereicht.
Für SVA-Versicherte: SVA-App
Diese App bietet SVA-Versicherten (z. B. Selbständigen) die Funktionen,
eine Rechnung zur Vergütung oder eine Verordnung zur Bewilligung einzureichen.
Dazu werden z. B. mit dem Handy die Rechnung und die Zahlungsbestätigung
gescannt und die Erstattung nach Eingabe der Kontodaten (falls nicht
hinterlegt) beantragt. Weiters können Anträge eingesehen werden (z. B. bereits
eingereichte Rechnungen) und auch eine Versicherungsbestätigung, eine
Saldenbestätigung, ein Versicherungsdatenauszug oder das Gesundheitskonto
abgerufen werden.
MeineSV Check
Mit dieser App können Sie keine Rechnungen einreichen, aber folgende
Daten abrufen:
Stand: 09. Jänner 2019
(N) Meldepflichten bis 28.2.2019
Bis Ende Februar sind u. a. zusätzlich zu melden:
Jahreslohnzettel der Dienstnehmer
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr
2018 in elektronischer Form bis Ende Februar 2019 an das Finanzamt melden.
Honorarzahlungen bei bestimmten
Leistungen
Unternehmer müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im
Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses
gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2018 müssen
in elektronischer Form bis Ende Februar 2019 gemeldet werden.
Auslandszahlungen über € 100.000,00
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland dem
Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte,
wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte
aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen
und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.
Schwerarbeitsmeldung
Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2018 zu
erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger
grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.
Spendenorganisationen u. a. Meldung
von empfangenen Beträgen
Bestimmte Beträge werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt,
wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung
für 2018 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2019 zu erfolgen.
Stand: 09. Jänner 2019
(S) Wie kann ich meinen Umsatz
planen?
Ein Umsatzplan besteht aus den abzusetzenden Produkten oder
Dienstleistungen, der geplanten absetzbaren Menge und dem Preis pro Stück oder
Einheit. Multipliziert man die Anzahl mit dem Nettopreis pro Stück oder
Einheit, ergibt sich der Gesamtumsatz. Bei einer größeren Anzahl von Produkten
empfiehlt es sich, diese in mehreren Produktgruppen zusammenzufassen.
Im Absatzplan legen Sie fest, wie viele Einheiten Sie von welchem
Produkt verkaufen wollen. Für die Planung sind Informationen über die
Absatzmengen der vergangenen Jahre sowie die Plan- und Ist-Zahlen des aktuellen
Geschäftsjahres nützlich. Daraus lassen sich eventuelle Trends erkennen, die
die Planung erleichtern. Auch die Entwicklungen des Marktes können Einfluss auf
den Absatz der Produkte oder Leistungen haben. In der Preisplanung müssen Sie
die Preise festlegen, die Sie im Planungszeitraum für Ihre Produkte erzielen
möchten.
Eine weitere Möglichkeit der Umsatzplanung ist die Ermittlung von
Maximal- und Minimalumsatz. Mit der Mindestumsatzplanung ermitteln Sie den
Umsatz, der erforderlich ist, um die Kosten abzudecken. Dabei wird von unten
nach oben ein Soll-Umsatz ermittelt. Den Maximalumsatz können Sie ermitteln,
indem Sie die herstellbaren Mengen mit den Marktpreisen multiplizieren. Bei
dieser Methode wird allerdings nicht berücksichtigt, ob diese Mengen auch
tatsächlich am Markt absetzbar sind.
Stand: 09. Jänner 2019