Online-News –
Oktober 2019
(N) Was wurde durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019
geändert?
Das EU-Finanz-Anpassungsgesetz (EU-FinAnpG) besteht als umfangreiches
Gesetzespaket aus mehreren Einzelgesetzen, die eine Vielzahl von
unterschiedlichen EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Im Folgenden ein
grober Überblick über einige aus steuerlicher Sicht ausgewählte betroffene Rechtsbereiche:
Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
(EU-BStbG) normiert ein Verfahren von Besteuerungsstreitigkeiten zwischen
EU-Mitgliedstaaten, welche durch unterschiedliche Auslegungen von
Doppelbesteuerungsabkommen entstehen können. Dadurch sollen ab 1.9.2019
Streitigkeiten aufgrund von Mehrfachbesteuerungen besser beigelegt werden
können. Dies erfordert auch einige Änderungen der Bundesabgabenordnung (BAO).
Änderungen des Finanzstrafgesetzes,
welche mit 23.7.2019 in Kraft traten, betreffen unter anderem den
grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug (Karussellbetrug), die gewerbsmäßige
Tatbegehung, die Erhöhung der Höchststrafdrohungen bei Steuer- und
Zolldelikten, den Strafrahmen bei Abgabenbetrug und die Zuständigkeitsgrenze
für den Spruchsenat.
Es kam auch aufgrund der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie unter
anderem zu Änderungen im Wirtschaftliche
Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Diese Anpassungen betreffen zum
Beispiel die jährlichen Sorgfaltspflichten der Rechtsträger, die Übermittlung
von Compliance Packages, die Strafbestimmungen sowie Trusts und trustähnliche
Vereinbarungen. Bisher konnte bei Vorliegen eines berechtigten Interesses in
das Register eingesehen werden. Dies soll ab 10.1.2020 durch eine öffentliche
Einsicht in das Register ersetzt werden.
Stand: 11. September 2019
(N) Was ist eine offene Gesellschaft (OG)?
Möchte man mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, so
ist dies in unterschiedlichen Rechtsformen möglich. Im Folgenden informieren
wir Sie über die wesentlichen Merkmale einer dieser Möglichkeiten, nämlich der
Rechtsform der Offenen Gesellschaft (OG).
Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern,
die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar,
unbeschränkt, solidarisch und persönlich haften. Als Gesellschafter kommen
sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage. Ist der
Gesellschafter eine natürliche Person, so haftet er auch mit seinem
Privatvermögen.
Bei Gründung einer OG muss ein Gesellschaftsvertrag
zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen werden. Für den Gesellschaftsvertrag
gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Formvorschriften, die Schriftform ist
aber zu empfehlen. Im Gegensatz zum GmbH-Gesellschaftsvertrag ist der
OG-Gesellschaftsvertrag nicht notariatsaktpflichtig. Die OG ist von den
Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Durch die
Eintragung entsteht die OG.
Die Firma einer OG kann auf
dreierlei Art gebildet werden: Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma. Die
Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn sie zur Kennzeichnung
des Unternehmers geeignet ist, Unterscheidungskraft besitzt und keine Angaben
enthält, die zur Irreführung geeignet sind. Alle drei Arten haben die
Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz „offene Gesellschaft“ oder eine
allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „OG“, führen
müssen. Bei freien Berufen gelten Sonderbestimmungen.
Wenn der Gesellschaftsvertrag keine anderen Bestimmungen enthält, ist
aufgrund des Gesetzes jeder
Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft zu vertreten. Auch wenn ein Gesellschafter von
Vertretungs- oder Geschäftsführungsbefugnissen per Gesellschaftsvertrag
ausgeschlossen wird, kommt es zu keiner Haftungsbeschränkung dieses
Gesellschafters gegenüber den Gläubigern.
Für die erforderliche Gewerbeberechtigung (diese muss auf die
Gesellschaft lauten) bedarf es eines gewerberechtlichen
Geschäftsführers. Bei einem reglementierten Gewerbe muss der
gewerberechtliche Geschäftsführer entweder ein Gesellschafter der OG sein oder
ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis
zur Gesellschaft steht, welches mindestens die Hälfte der wöchentlichen
Normalarbeitszeit ausmacht.
Die OG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch
einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich
ist sie kein eigenes Steuersubjekt,
die Umsatzsteuer ist jedoch von der Gesellschaft abzuführen. Der Gewinn der OG
wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern
zugerechnet. Einkommensteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem
Gewinnanteil. Erhält der Gesellschafter von der OG Vergütungen – z. B. für
seine Mitarbeit oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern –, so gelten diese
in der Regel als Gewinn, der dem Gesellschafter vorab zugewiesen wird und bei
diesem steuerpflichtig ist.
Stand: 11. September 2019
(S) Wie sind Kosten eines
Strafverfahrens steuerlich absetzbar?
Laut Einkommensteuergesetz sind Strafen und Geldbußen, die von einem
Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einem Organ der Europäischen Union
verhängt werden, sowie Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
generell steuerlich nicht abzugsfähig.
Laut einer aktuellen Wartung der Einkommensteuerrichtlinien sind
Verfahrenskosten aber abzugsfähig, wenn die zur Last gelegte Handlung ausschließlich und unmittelbar aus der
betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar und damit betrieblich veranlasst
ist. Dies gilt sinngemäß auch für Verfahrenskosten in Zusammenhang mit einem
Rücktritt von der Verfolgung.
Gestrichen wurde durch die letzte Wartung, dass die Abzugsfähigkeit
davon abhängt, ob das Verfahren mit der Verhängung einer Strafe endet oder
nicht.
Stand: 11. September 2019
(N) Können Sponsorzahlungen von der
Steuer abgesetzt werden?
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht
steuerlich abzugsfähig. Die Einkommensteuerrichtlinien führen aber aus, dass
Sponsorzahlungen eines Unternehmers allerdings dann Betriebsausgaben sind, wenn sie nahezu ausschließlich auf
wirtschaftlicher Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für
die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen
werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen. Die Werbeleistung sollte
gut mit Beweisstücken, wie Fotos, Zeitungsausschnitte, Tonmitschnitte, usw.
dokumentiert werden. Zudem empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen
Sponsorvertrages in dem Ort, Zeitpunkt und Umfang der Werbeleistungen sowie die
jeweiligen Leistungsverantwortlichen schriftlich festgehalten werden.
Die Rechtsmeinung der Finanz in den Einkommensteuerrichtlinien zu zwei
Einzelfällen ist wie folgt:
Sportler und Sportvereine
Diese müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderlichenfalls auch durch
den Sponsor rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte Sportler oder
Künstler muss sich als Werbeträger eignen. Die vereinbarte Reklame muss
ersichtlich sein (etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der
Sportkleidung, Führung des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung). Auch eine
Wiedergabe in den Massenmedien unterstützt die Werbefunktion. Ist der Verein
nur einem kleinen Personenkreis bekannt, ist eine typische Werbewirksamkeit
nicht gegeben.
Kulturelle Veranstaltungen
Der gesponserte Veranstalter hat hier nur eingeschränkte Möglichkeiten,
für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten. Es kommt daher in besonderem Maße
auch auf die (regionale) Bedeutung der Veranstaltung und deren Verbreitung in
der Öffentlichkeit an. Entsprechend den Einkommensteuerrichtlinien hat die
Finanz keine Bedenken, Sponsorleistungen für z. B. kulturelle Veranstaltungen (insbesondere
Opern- und Theateraufführungen, sowie Kinofilme) mit entsprechender
Breitenwirkung als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn das Sponsoring in der
Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Davon kann ausgegangen werden, wenn der
Sponsor nicht nur anlässlich der Veranstaltung (etwa im Programmheft) erwähnt
wird, sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung (z. B. Inserat- oder
Plakatwerbung) auf die Sponsortätigkeit hingewiesen oder darüber in den
Massenmedien redaktionell berichtet wird.
Stand: 11. September 2019
(N) Regelbedarfssätze für
Unterhaltsleistungen für 2020
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur
steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt
geleistet wird, und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung
erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der
vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für die
Regelbedarfssätze 2020 siehe Tabelle.
Altersgruppe |
|
0 –
3 Jahre |
€ 212,00 |
3 –
6 Jahre |
€ 272,00 |
6 – 10 Jahre |
€ 350,00 |
10 – 15
Jahre |
€ 399,00 |
15 – 19
Jahre |
€ 471,00 |
19 – 28
Jahre |
€ 590,00 |
Stand: 11. September 2019
(N) Wie kann ein Unternehmer
Kilometergeld steuerlich absetzen?
Nutzt ein Einzelunternehmer sein Kfz zu weniger als 50 % für
betriebliche Zwecke, so befindet sich das Fahrzeug im Privatvermögen des
Steuerpflichtigen. Steuerlich besteht in diesem Fall ein Wahlrecht, ob die auf
den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen
Kosten angesetzt werden oder das
amtliche Kilometergeld verrechnet wird. Das amtliche Kilometergeld kann
laut Einkommensteuerrichtlinien höchstens für 30.000 km pro Kalenderjahr
angesetzt werden (das heißt, es sind maximal € 12.600,00 als Betriebsausgaben
absetzbar). Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als
30.000 km pro Kalenderjahr, wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem
Betriebsvermögen zuzurechnen und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu
machen sein. Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche
Aufwendungen (auch Parkgebühren und Mauten) abgegolten. Lediglich Schäden
aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können allenfalls zusätzlich
geltend gemacht werden.
Fahrzeuge |
Amtliches km-Geld in € je km |
Pkw |
€ 0,42 |
für jeden
Mitfahrer bzw.
Mitfahrerin |
€ 0,05 |
Motorfahrrad
und Motorrad |
€ 0,24 |
Fahrrad |
€ 0,38 |
Der Nachweis der Fahrtkosten kann laut Rechtsmeinung der Finanz in den
Einkommensteuerrichtlinien mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere
Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden.
Tipp: Fahrtkosten des Unternehmers sind in der Regel auch abzugsfähig für
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.
Stand: 11. September 2019
(S) Netzwerken – aber richtig!
Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein
wesentlicher Teil seines Erfolges. Beachten Sie dabei folgende Tipps:
Stand: 11. September 2019