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– September 2019
(N) Wie ist der „Papamonat“
ab 1.9.2019 geregelt?
Seit 1.9.2019 haben grundsätzlich alle Väter von Neugeborenen unter
bestimmten Voraussetzungen als Dienstnehmer Anspruch auf einen sogenannten Papamonat, also einer Freistellung anlässlich der Geburt.
Ein Anspruch auf Fortzahlung der
Bezüge durch den Arbeitgeber besteht für den Arbeitnehmer allerdings nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Vater den „Familienzeitbonus“ von
der Krankenkasse.
Im Folgenden eine Übersicht zu einigen wesentlichen Bestimmungen dieser
neuen Regelung:
Das Väter-Karenzgesetz regelt nun unter anderem, dass unbeschadet des
Anspruchs auf Karenz dem Arbeitnehmer